Drucksache - DS/1522/VII  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung für Falkenberg - verkehrsberuhigte Zone anordnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.04.2015 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
ÄA CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

eine verkehrsberuhigte Zone in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße im Ortsteil Falkenberg einzurichten. Die für die dauerhafte Durchsetzung dieser Maßnahme notwendigen Vorkehrungen sollen begleitend getroffen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Zuständigkeit der genannten Straße liegt bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde.

 

Das Bezirksamt kann in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße keine verkehrsberuhigte Zone einrichten. Die  rechtlichen und baulichen Voraussetzungen liegen nicht vor.

 

Auf der 1,3  Kilometer langen Straße sind Gehweg und Fahrbahn klar und deutlich voneinander getrennt. Der Fahrzeugverkehr hat keine untergeordnete Bedeutung.

 

Innerhalb von Bereichen, die mit dem Zeichen 325  (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen sind, darf es keine Trennung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig geben. Es muss ein niveaugleicher Straßenkörper vorliegen, der zudem nicht vorwiegend dem Fahrzeugverkehr gewidmet ist. Außerdem dürften Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden. Dies ist in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße ebenfalls nicht gegeben.

 

Der Verkehrsberuhigung in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße dienen die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen und das LKW-Verbot.

 
 

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