Drucksache - DS/1521/VII  

 
 
Betreff: Fußweg am S-Bahnhof Hohenschönhausen beleuchten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
14.04.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
12.05.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine bedarfsorientierte Beleuchtung auf dem Fußweg zwischen der Egon-Erwin-Kisch-Straße und der Falkenberger Chaussee in der Grünanlage am S-Bahnhof Hohenschönhausen zu prüfen.

 

Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Grünanlagen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz nicht verpflichtet, für Beleuchtung der Wege zu sorgen.

 

Die Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass der Fußweg vom S-Bahnhof Hohenschönhausen zur Querungsstelle der Egon-Erwin-Kisch-Straße (FGÜ-Übergang) über das beleuchtete Straßenland über die Falkenberger Chaussee vorbei am Bürgeramt einen 53m weiteren Weg gegenüber der Durchwegung der Grünanlage bedeutet. Dies ist bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 4 Kilometer pro Stunde in 47 Sekunden zu absolvieren.

 

Aus diesem Grund ist die Errichtung und das Betreiben einer Beleuchtungsanlage durch das Bezirksamt bei den begrenzten zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht zu vertreten.

 

 

 

 
 

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