Drucksache - DS/1496/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
bei der Umsetzung des Konzeptes zur Erreichung der künftigen Personalsollstärke die Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor der tatsächlichen Auslagerung der Aufgaben zu informieren. Dies betrifft auch zukünftige Aufgabenverlagerungen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksstadträte und die Bezirksbürgermeisterin informieren künftig die zugehörigen Fachausschüsse und den Hauptausschuss über geplante Auslagerungen von Aufgaben innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit. In diese Information ist auch das Ergebnis der dafür vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit einzubeziehen. Die Information hat vor dem tatsächlichen Umsetzungsbeschluss der Auslagerung zu erfolgen. Die Bezirksstadträte und die Bezirksbürgermeisterin informieren die Fachämter in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über diesen Beschluss und organisieren die zur Umsetzung notwendigen Verfahrensänderungen eigenverantwortlich.
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