Drucksache - DS/1441/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 19.03.2015 beschlossen:
Die BVV Lichtenberg von Berlin begrüßt und unterstützt die von der Gesundheitskonferenz am 02.12.2014 einstimmig verabschiedete Resolution. Sie fordert die zuständigen Stellen auf der Senatsebene von Berlin, die Bezirksämter des Landes Berlin, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung sowie alle Kooperationspartner in den betreffenden Medizinischen Einrichtungen und Akteuren des Sozialgesetzbuches V und SGB VIII auf, die Resolution als Grundlage des zukünftigen Handelns anzuerkennen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Am 15.06.2015 hat sich die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit auf Basis der Resolution und der DS 1441/VII schriftlich an die für Gesundheit zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Frau Demirbüken-Wegner, gewendet und auf die Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in Lichtenberg hingewiesen mit der Bitte, dass die Senatsverwaltung die Vorschläge und Forderungen in ihrem Handeln, z. B. in der Fortschreibung der Landesplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie beachten möge.
Die Staatssekretärin Demirbüken-Wegner hat dies in ihrer Antwort vom 11. 08.2015 zugesagt.
Laut weiterer Auskunft der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist die Beschlussempfehlung vom Landespsychiatriebeirat besprochen und in Teilen als wesentliche bezirkliche Aussage zur Versorgungssituation für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) in einen Abschlussbericht übernommen worden. Darüber hinaus sind diese Äußerungen/Beschlüsse auch in die Erarbeitung des neuen Krankenhausplanes, Teilbereich KJPP, eingeflossen (ab 1.1.2016 in Kraft).
Der o.g. Bericht soll demnächst in Form einer Broschüre breit veröffentlicht werden. Sie enthält ausführlich die Ergebnisse der langjährigen Analyse des Versorgungssystems für psychisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (+ Expertenanhörungen), an der auch die Bezirke und die SenBJW mitwirkte und ist zugleich ein wichtiges Nachschlagewerk für alle Fachkräfte aus dem Gesundheits,- Schul- und Jugendhilfebereich u.a.m., die mit diesem Personenkreis und der komplexen Bedarfslage zu tun haben.
Für den Bereich Jugend lässt sich mit Blick auf die relevanten Punkte der Resolution Folgendes festhalten:
- Zu Nr. 1: gemeinsame Leistungserbringung von Trägern des SGB V und SGB VIII: Das Projekt TAN.go läuft weiterhin stabil, jedoch steht die Kostenübernahmezusage der Krankenkassen unter dem Vorbehalt eines Modellprojekts. Weitere Kooperationsprojekte der Krankenkassen bzw. politische Initiativen des Senats, diese herbei zu führen, sind nicht bekannt bzw. konnten noch nicht fortgeführt werden. - Zu Nr. 3 und 4: Es ist anzuerkennen, dass die Schulaufsicht des Bezirks Lichtenberg mit Verantwortungsbewusstsein und hohem Einsatz an der Sicherung von Projekten mitwirkt, die die Beschulung auch besonders schwieriger Kinder mit psychischen Erkrankungen ermöglicht bzw. sichert. Das vom Jugendamt Lichtenberg in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Schulaufsicht entwickelte Schulwohnprojekt des Jugendhilfeträgers EJF wird inzwischen als Regelangebot überbezirklich vorgehalten, jedoch bestehen weiterhin erhebliche strukturelle Schwierigkeiten, um die Versorgung aus den Systemen Regelbeschulung, Jugendhilfe und Psychiatrie in diesem Projekt zu gewährleisten. - Zu Nr. 7: Durch die Beschlüsse von SenFin und RdB zu „wachsende Stadt“ haben die regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) der Berliner Jugendämter einen deutlichen Personalzuwachs erhalten, mit dem die gestiegenen Fallzahlen bearbeitet werden. Für 2016 und 2017 wurden insgesamt 122,2 VZÄ für den Bereich RSD der 12 Jugendämter bewilligt. Nicht realisiert ist hingegen der Anspruch aus dem gemeinsamen Personalprojekt von SenBJW und Bezirken „Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter“, Personalzahlen systematisch an die Fallzahlen zu koppeln, um so eine Fallzahlobergrenze von 1:65 als Qualitätsmaßstab erreicht und gesichert werden kann.
Insgesamt stellt die Thematik der Resolution mit der Versorgungssituation psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher ein dauerhaft und weiter zu bearbeitendes Arbeitsfeld dar.
Begründung der Dringlichkeit:
Ablauf der Wahlperiode.
Berlin, den .09.2016
Anlagen:
Anlage 1 – Schriftwechsel mit StS Sen GesSoz, Demirbüken-Wegner.
Anlage 2 - Resolution vom 2. Dezember 2015
Gesundheitskonferenz zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in Lichtenberg
Resolution vom 2. Dezember 2014
Die Anzahl psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher ist in den letzten Jahren stetig steigend. Diese Tatsache zeigt sich insbesondere in der zunehmenden Inanspruchnahme von stationärer Behandlung und Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe. Zudem erhöhte sich die Anzahl der stationären Aufenthalte in der Abteilung für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Krankenhauses KEH erheblich. Die Lichtenberger Erfahrungen belegen, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen in jüngster Zeit an Schwere und Komplexität zugenommen haben. Das bedeutet neben den körperlichen und psychischen Belastungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zugleich eine zum Teil erhebliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einschließlich des Schulbesuches. Diese Entwicklung wollen wir so nicht akzeptieren. Vordringlich sollten folgende Probleme gelöst werden:
(Leistungen im Rahmen der Kinder- Jugendhilfe) gemeinsam erfolgen. Die Kooperation des Bezirksamtes mit der AOK-Nordost zeigt am Beispiel des Projektes Tan.go, wie es funktionieren kann: Jugendhilfeträger und Krankenhaus leisten die Betreuung gemeinsam, Krankenkasse und Jugendhilfe übernehmen die jeweiligen Kosten. Die Krankenkassen müssen ihren Widerstand gegen gemeinsam betriebene Versorgungsangebote aufgeben. Zu diesem Zweck muss der Senat aktiv werden!
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