Drucksache - DS/1441/VII  

 
 
Betreff: Resolution der Gesundheitskonferenz zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischen Erkrankungen in Lichtenberg unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mitberatend
20.01.2015 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz erledigt   
Gesundheit mitberatend
08.01.2015 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit vertagt   
12.02.2015 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit erledigt   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
07.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Hauptausschuss Entscheidung
07.01.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
04.02.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
04.03.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
13.01.2015 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport Gemeinsame Sitzung mit der AG Schulentwicklungsplanung (18:00 - 20:00 Uhr) vertagt   
10.02.2015 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport gemeinsame Sitzung mit der AG Schulentwicklungsplanung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. BE Gesundheit PDF-Dokument
Resolution PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage 1 Schriftwechsel 1  
VzK (Zwb.) - Anlage 1 Schriftwechsel 2 PDF-Dokument

Der Ausschuss Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 19.03.2015 beschlossen:

 

Die BVV Lichtenberg von Berlin begrüßt und unterstützt die von der Gesundheitskonferenz am 02.12.2014 einstimmig verabschiedete Resolution.

Sie fordert die zuständigen Stellen auf der Senatsebene von Berlin, die  Bezirksämter des Landes Berlin, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung sowie alle Kooperationspartner in den betreffenden Medizinischen Einrichtungen und Akteuren des Sozialgesetzbuches V und SGB VIII auf, die Resolution als Grundlage des zukünftigen Handelns anzuerkennen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 15.06.2015 hat sich die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit auf Basis der Resolution und der DS 1441/VII schriftlich an die für Gesundheit zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Frau Demirbüken-Wegner, gewendet und auf die Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in Lichtenberg hingewiesen mit der Bitte, dass die Senatsverwaltung die Vorschläge und Forderungen in ihrem Handeln, z. B. in der Fortschreibung der Landesplanung Kinder- und Jugendpsychiatrie beachten möge.

 

 

Die Staatssekretärin Demirbüken-Wegner hat dies in ihrer Antwort vom 11. 08.2015 zugesagt.

 

Laut weiterer Auskunft der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist die Beschlussempfehlung vom Landespsychiatriebeirat besprochen und in Teilen als wesentliche bezirkliche Aussage zur Versorgungssituation für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) in einen Abschlussbericht übernommen worden. Darüber hinaus sind diese Äußerungen/Beschlüsse auch in die Erarbeitung des neuen Krankenhausplanes, Teilbereich KJPP, eingeflossen (ab 1.1.2016 in Kraft).

 

Der o.g. Bericht soll demnächst in Form einer Broschüre breit veröffentlicht werden. Sie enthält ausführlich die Ergebnisse der langjährigen Analyse des Versorgungssystems für psychisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (+ Expertenanhörungen), an der auch die Bezirke und die SenBJW mitwirkte und ist zugleich ein wichtiges Nachschlagewerk für alle Fachkräfte aus dem Gesundheits,- Schul- und Jugendhilfebereich u.a.m., die mit diesem Personenkreis und der komplexen Bedarfslage zu tun haben.

 

Für den Bereich Jugend lässt sich mit Blick auf die relevanten Punkte der Resolution Folgendes festhalten:

 

-          Zu Nr. 1: gemeinsame Leistungserbringung von Trägern des SGB V und SGB VIII: Das Projekt TAN.go läuft weiterhin stabil, jedoch steht die Kostenübernahmezusage der Krankenkassen unter dem Vorbehalt eines Modellprojekts. Weitere Kooperationsprojekte der Krankenkassen bzw. politische Initiativen des Senats, diese herbei zu führen, sind nicht bekannt bzw. konnten noch nicht fortgeführt werden.

-          Zu Nr. 3 und 4: Es ist anzuerkennen, dass die Schulaufsicht des Bezirks Lichtenberg mit Verantwortungsbewusstsein und hohem Einsatz an der Sicherung von Projekten mitwirkt, die die Beschulung auch besonders schwieriger Kinder mit psychischen Erkrankungen ermöglicht bzw. sichert. Das vom Jugendamt Lichtenberg in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Schulaufsicht entwickelte Schulwohnprojekt des Jugendhilfeträgers EJF wird inzwischen als Regelangebot überbezirklich vorgehalten, jedoch bestehen weiterhin erhebliche strukturelle Schwierigkeiten, um die Versorgung aus den Systemen Regelbeschulung, Jugendhilfe und Psychiatrie in diesem Projekt zu gewährleisten.

-          Zu Nr. 7: Durch die Beschlüsse von SenFin und RdB zu „wachsende Stadt“ haben die regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) der Berliner Jugendämter einen deutlichen Personalzuwachs erhalten, mit dem die gestiegenen Fallzahlen bearbeitet werden. Für 2016 und 2017 wurden insgesamt 122,2 VZÄ für den Bereich RSD der 12 Jugendämter bewilligt. Nicht realisiert ist hingegen der Anspruch aus dem gemeinsamen Personalprojekt von SenBJW und Bezirken „Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter“, Personalzahlen systematisch an die Fallzahlen zu koppeln, um so eine Fallzahlobergrenze von 1:65 als Qualitätsmaßstab erreicht und gesichert werden kann.

 

Insgesamt stellt die Thematik der Resolution mit der Versorgungssituation psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher ein dauerhaft und weiter zu bearbeitendes Arbeitsfeld dar.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode.

 

 

Berlin, den        .09.2016

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Schriftwechsel mit StS Sen GesSoz, Demirbüken-Wegner.

 

Anlage 2 - Resolution vom 2. Dezember 2015


Anlage 2

 

 

Gesundheitskonferenz zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in Lichtenberg

 

Resolution vom 2. Dezember 2014

 

 

 

Die Anzahl psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher ist in den letzten Jahren stetig steigend. Diese Tatsache zeigt sich insbesondere in der zunehmenden Inanspruchnahme von stationärer Behandlung und Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe. Zudem erhöhte sich die Anzahl der stationären Aufenthalte in der Abteilung für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Krankenhauses KEH erheblich. Die Lichtenberger Erfahrungen belegen, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen in jüngster Zeit an Schwere und Komplexität zugenommen haben. Das bedeutet neben den körperlichen und psychischen Belastungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zugleich eine zum Teil erhebliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einschließlich des Schulbesuches. Diese Entwicklung wollen wir so nicht akzeptieren. Vordringlich sollten folgende Probleme gelöst werden:

 

  1. Die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen kann nur durch Akteure des Sozialgesetzbuches V (Leistungen der Krankenversicherung) und des Sozialgesetzbuches VIII

(Leistungen im Rahmen der Kinder- Jugendhilfe) gemeinsam erfolgen. Die Kooperation des Bezirksamtes mit der AOK-Nordost zeigt am Beispiel des Projektes Tan.go, wie es funktionieren kann: Jugendhilfeträger und Krankenhaus leisten die Betreuung gemeinsam, Krankenkasse und Jugendhilfe übernehmen die jeweiligen Kosten. Die Krankenkassen müssen ihren Widerstand gegen gemeinsam betriebene Versorgungsangebote aufgeben. Zu diesem Zweck muss der Senat aktiv werden!

 

  1. Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen und –PsychotherapeutInnen in der Region Nordost ist zu verbessern! Gerade diese Kinder können nicht in andere Bezirke fahren, eine bezirksbezogene Vergabe von Praxissitzen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in ausreichender Zahl ist deshalb notwendig!

 

  1. Schulen müssen in die Lage versetzt werden, auch besonders schwierige Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen angemessen zu beschulen. Eine Klassifizierung als „nicht beschulbar“ ist nicht hinnehmbar. Modellprojekte – auch in Lichtenberg - zeigen, wie es gehen kann. Lehrerinnen und Lehrer müssen in Aus- und Weiterbildung befähigt werden, mit psychisch kranken, aber vor allem mit der Vielzahl im weitesten Sinne verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler umzugehen. Im Sinne einer gesundheitsfördernden Schule muss es Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht werden, Arbeitszeit für fallbezogene Beratung, Intervision und Supervision zu nutzen.

 

  1. Neue flexible Modelle der Beschulung für psychisch kranke und/oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche sollten auf der Grundlage einer Mischfinanzierung gemeinsam vom Schulbereich, den Krankenkassen und den Trägern der Jugendhilfe entwickelt und erprobt werden.

 

  1. Die ersatzlose Streichung der 1. und 2. Klassenstufen an Förderzentren kann nicht akzeptiert werden. Die unbefriedigende Situation in der Schulanfangsphase in Regelklassen bei der Beschulung von Kindern mit unterdurchschnittlichem kognitivem Niveau führt in vielen Fällen zu schweren Anpassungsstörungen. Grundschulen müssen auch diesen Kindern gerecht werden. Es muss für diese Schülerinnen und Schüler wieder Klassen für das 1. und 2. Schuljahr an Förderzentren geben! Inklusion muss einhergehen mit Wahlfreiheit und Differenzierung bei der Beschulung.

 

  1. Auf die zunehmenden Flüchtlings- und Einwandererzahlen muss reagiert werden: Willkommensklassen, in denen den Schülerinnen und Schülern basale Deutschkenntnisse als Einstieg für die Regelschule vermittelt werden, müssen an ausreichend vielen Grund- und weiterführenden Schulen eingerichtet werden. Die beteiligten Bereiche von Gesundheit, Jugendhilfe und Schule fordern die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten, die die notwendigen Ressourcen und Angebote zur Behandlung, Betreuung und Beschulung von teilweise schwer traumatisierten Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien sicherstellen.

 

  1. Die Jugendhilfe gewährt Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen besonders häufig für psychisch kranke Kinder und ihre Eltern. Ohne ausreichendes Personal in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten (RSD) der Jugendämter können die Steuerung von Hilfen und die aufwändige Kooperation über die Systemgrenzen hinweg nicht gelingen, die Familien nicht angemessen unterstützt werden. Berlin muss eine Fallzahlobergrenze je MitarbeiterIn festsetzen und Personal bedarfsgerecht sichern.

 

  1. Die regelhafte Betreuung der Kinder und Jugendlichen in Maßnahmen und Projekten der Jugendhilfe entspricht mit zum Teil deutlich eingeschränkter Stundenzahl nicht dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen mit psychiatrischen Störungen, die eine intensive pädagogische Betreuung erfordern. Die zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, ihre Aufgabe durch Setzung angemessener Standards bezüglich adäquater Betreuungsumfänge wahrzunehmen.

 

 
 

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