Drucksache - DS/1422/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-62 - frühzeitige Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: Fläche Am Tierpark Ecke Alfred-Kowalke-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Titel des Bebauungsplan 11-62 an die geänderten Grundstücksbezeichnungen anzupassen und die Titeländerung im Amtsblatt bekannt zu geben. Der aktuelle Titel lautet: "Bebauungsplan 11-62 für die Grundstücke Alfred-Kowalke-Straße 29, Am Tierpark 19 und Am Tierpark 29 Ecke Alfred-Kowalke-Straße 30 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde".

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-62

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis.

 

c)              entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-62 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)              mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 


              Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-62

für die Grundstücke Alfred-Kowalke-Straße 29, Am Tierpark 19 und

Am Tierpark 29 Ecke Alfred-Kowalke-Straße 30

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

 

 

              Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Am Tierpark und

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

 


              Anlage 2

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

 

34 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D 6 - vom 20. August 2014 über die Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt der BVV Lichtenberg zugesandt.

 

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

-                      Berliner Feuerwehr

-                      Handwerkskammer Berlin

-                      Verkehrslenkung Berlin

-                      Bezirksamt Lichtenberg, Bürgermeister/Leiter der Abt. Wirtschaft, Personal und Finanzen, Fachbereich Finanzen

-                      Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Bildung, Kultur, Soziales und Sport, Schul- und Sportamt

-                      Deutsche Telekom AG

 

 

26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine abwägungsrelevanten Anregungen:

 

  1.                Berliner Stadtreinigungsbetriebe
  2.                Berliner Verkehrsbetriebe
  3.                Berliner Wasserbetriebe
  4.                Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  5.                Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
  6.                Industrie- und Handelskammer zu Berlin
  7.                IT-Dienstleistungszentrum Berlin
  8.                Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
  9.                NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH u. Co. KG
  10.           Vattenfall Europe Business Services GmbH und Wärme AG
  11.            Senatsverwaltung für Finanzen
  12.            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I B
  13.            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I E
  14.            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VII B
  15.            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VIII D 25
  16.            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt X F 1/ 2
  17.            Senatsverwaltung für Wirtschaft Technologie und Forschung
  18. Bezirksamt Lichtenberg Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien
  19.            Bezirksamt Lichtenberg Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

 

 

Abwägungsrelevante Stellungnahmen gaben folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

 

1.              Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C 31

2.              Landesdenkmalamt

3.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Vermessung

4.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Straßen- und Grünflächenamt

5.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Umwelt

6.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung

7.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde

 

 

Ergebnis:

 

Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-62 wie folgt geändert:

  • Titeländerung zur Anpassung an die aktuellen Grundstücksbezeichnungen
  • Festsetzung eines Mischgebiets an der Straße Am Tierpark,
  • Hinweise auf das Denkmalensembles auf dem Grundstück Am Tierpark 29 / Alfred-Kowalke-Straße 30 sowie das archäologische Verdachtsgebiet als textliche Festsetzungen,
  • die östliche Geltungsbereichsgrenze wird korrigiert, d.h. der vorhandenen Straßenführung angepasst,
  • es ergeht ein Auftrag an den Fachbereich Vermessung zur Herstellung einer amtlichen Plangrundlage,
  • zur Herstellung eines Gehweges auf der südlichen Seite der Wohngebietsstraße Am Tierpark (nördlicher Geltungsbereich) muss ein Streifen des Privatgrundstücks Alfred-Kowalke-Straße 29 vom Land Berlin angekauft werden; die finanziellen Auswirkungen müssen ermittelt und in der Begründung benannt werden,
  • zur Begradigung des Gehweges im nördlichen Bereich der Straße Am Tierpark (westlicher Geltungsbereich) muss ein Streifen des Privatgrundstücks Alfred-Kowalke-Straße 29 vom Land Berlin angekauft werden; die finanziellen Auswirkungen müssen ermittelt und in der Begründung benannt werden,
  • zur Sicherung des Straßenbaumes an der östlichen Erschließungsstraße wird die dortige Straßenverkehrsfläche erweitert und
  • zur Abklärung der künftigen Wohnnutzung muss ein Lärmgutachten erstellt werden.

 

 
 

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