Drucksache - DS/1406/VII  

 
 
Betreff: Induktionshöranlagen und Gebärdensprach-Dolmetscher_in bei bezirklichen Veranstaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

zu prüfen, ob in Räumen von bezirklichen und Veranstaltungen der BVV (Tagungen, BVV- und Ausschusssitzungen, die beispielsweise im Rathaus Lichtenberg, der Max-Taut-Aula, dem Kulturhaus Karlshorst und dem Museum Lichtenberg) Induktionshöranlagen eingebaut oder durch Anmietung mobiler Anlagen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit bei angemeldetem Bedarf, für BVV- und Ausschusssitzungen ein Gebärdensprachdolmetscher/In zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Angebote sollte dann in den einschlägigen Medien sowie im Internet informiert werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ein nachträglicher Einbau einer induktiven Höranlage in bezirklichen Gebäuden ist sehr kostenintensiv. Es müssen Böden bzw. die Wände aufgerissen werden, damit die Kabel für die induktive Höranlage installiert werden können.

Hier ist es zweckmäßig, die eventuellen Umbaukosten dem tatsächlichen Nutzen gegenüberzustellen bzw. bei einer geplanten Sanierung des Fußbodens bzw. der Wände mit einzuplanen.

Im Bestand ist es aus finanziellen Gründen empfehlenswert eine oder je nach Bedarf mehrere mobile induktive Höranlagen vorzuhalten bzw. bei Bedarf anzumieten.

Die Beschaffung von entsprechender Technik ist bislang nicht vorgesehen. Die Schaffung eines Budgets für Anmietung oder Kauf ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/19 zu prüfen.

 

Die praktische Umsetzung von Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache ist fester Bestandteil im inklusionsorientierten Verwaltungshandeln des Bezirkes geworden. Diese Festlegung hat die Bereitstellung von Parallelinformationen über Texte in Leichter Sprache und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern zur Folge, die für die Zugänglichkeit hör-, lern- und geistig behinderter Menschen erforderlich sind. 

Für einen hörbehinderter ständigen Gast im Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung werden Honorargelder für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers bereitgestellt.

Bei großen öffentlichen Veranstaltungen wird dafür gesorgt, dass gebärdet wird. Bei kleineren Veranstaltungen wird es über die Anmeldung geregelt.

 

Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen der Ämter hat sich die Anmeldung des Kommunikationshilfebedarfes bewährt, da somit bedarfsgerecht die Hilfen vorgehalten werden können.

Zu den Sprechzeiten erfolgt der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern jeweils auf den Einzelfall bezogen und nach Antrag bzw. Anmeldung durch den Kunden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sich der Kunden durch einen Gebärdensprachdolmetscher begleiten lassen. Dann übernimmt das Bezirksamt die Kosten nach den Richtlinien der LHO.

 

Weder BVV- noch Ausschusssitzungen wurden bisher aus dem Bedarf heraus im Bezirk simultan übersetzt. 

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe im Haus auf das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Drucksache „Visuelle Kommunikation“, um kurzfristig die Offline-Kommunikation des Bezirksamtes zu verbessern. Hierzu soll eine barrierefreie Musterpräsentation in MS-Office erarbeitet werden, die zukünftig als Vorlage für alle dienstlich erstellten Präsentationen des Bezirksamtes verwendet werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch über die Installation von Gebärdensprachvideos nachgedacht.

 

 
 

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