Drucksache - DS/1401/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-103 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Kleingartenanlage "Falkenhöhe 1932 e. V."
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände zwischen Straße 3, Falkenberger Feldmark, Am Hechtgraben und Wartenberger Feldmark sowie für die Grundstücke Hauptweg 3A-10 und Am Hechtgraben 78 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-103 aufzustellen.

              Das wesentliche Planungsziel ist:

              Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-103 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-103

 

für das Gelände zwischen Straße 3, Falkenberger Feldmark, Am Hechtgraben und
Wartenberger Feldmark sowie für die Grundstücke Hauptweg 3A-10 und
Am Hechtgraben 78
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

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          ohne Maßstab

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

  1.                      Planungsgegenstand

 

I.1                            Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens dient der Umsetzung der im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin verfolgten Planungsziele. Die Kleingartenanlage (KGA) "Falkenhöhe 1932 e.V." ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" dargestellt. Zahlreiche Parzellen sind mittlerweile nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz an Dauerbewohner verkauft und aus dem Kleingartenverein herausgelöst worden. Die überwiegende Anzahl Parzellen befindet sich in Besitz des Landes Berlin. Da die Förderung und der Erhalt des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe ist und die in diesem Bereich vorhandene städtebauliche Struktur erhalten werden soll, ist zur dauerhaften Sicherung der Kleingartennutzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Auch gab es bereits in den 90er Jahren Anträge der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an das Bezirksamt, Kleingartenanlagen dauerhaft zu sichern.

 

Die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 16.09.14 zu.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt äußerte gemäß § 5 AGBauGB mit Schreiben vom 09.09.14 erhebliche Bedenken gegen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Als Begründung wurde angeführt, dass die KGA in weiten Teilen stark verfestigt sei und nicht mehr dem Bundeskleingartengesetz entspräche. Eine "Rückentwicklung" zu einer KGA sei nicht durchsetzbar. Das Bezirksamt Lichtenberg folgt dieser Einschätzung nicht. Rund 50 von 309 Parzellen wurden oder werden nach SachRBerG an Dauerbewohner verkauft. Weitere 18 Parzellen werden rechtmäßig zum Dauerwohnen genutzt. Das macht einen Anteil von 22 % aus. Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes 3. Zivilsenat vom 24.07.03 kann erst ab einem Anteil von 50 % die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden. Das Bezirksamt Lichtenberg beabsichtigt daher, den Bebauungsplan aufzustellen, um die Gesamtfläche als Dauerkleingärten planungsrechtlich zu sichern.

 

I.2                            Beschreibung des Plangebietes

 

Das ca. 15,6 ha große Plangebiet liegt im Norden des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Wartenberg. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch ein Schulgelände (Filiale der Matibi-Grundschule an der Prendener Straße) sowie durch die KGA "Falkenhöhe Nord e.V.", im Osten durch die Wiesen- und Landwirtschaftsflächen der Falkenberger Feldmark, im Süden durch die Kleingartenanlage "Am Hechtgraben e.V." und im Westen durch die Wiesen- und Landwirtschaftsflächen der Wartenberger Feldmark. Die Anlage wird von der Straße Grüne Trift in Ost-West-Richtung durchquert. Die KGA wurde offiziell im Oktober 1932 auf ehemaligen Ackerflächen gegründet.

 


I.3              Planerische Ausgangssituation

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" dargestellt. Die Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01. Juni 2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25. Februar 2010 S. 360), stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ebenfalls Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dar.

 

I.4              Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Erholungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird für die KGA "Falkenhöhe 1932 e.V." einschließlich der nach SachRBerG ausgeflurten und verkauften Grundstücke die Nutzung als Dauerkleingärten gesichert.

 

  1.                    Planinhalt

 

Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen der Flächennutzungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden. Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Festsetzung der Kleingartenanlage "Falkenhöhe 1932 e.V." als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten". Ziel des Bezirkes Lichtenberg ist es auch, die nach SachRBerG ausgegliederten Parzellen ebenfalls für die kleingärtnerische Nutzung zu sichern. Parzellen oder Grundstücke mit berechtigter Wohnnutzung (z.B. nach SachRBerG verkaufte Parzellen) genießen dabei Bestandsschutz.

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen zum überwiegenden Teil bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 
 

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