Drucksache - DS/1380/VII  

 
 
Betreff: Sozialberatung anbieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.12.2014 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
07.01.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
04.02.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für Mitarbeiter des Bezirksamtes und auch deren Angehörige ein freiwilliges Angebot von Sozialberatungen (Konfliktlösung, Suchtlagen, Kommunikationsmittler, Vertrauensperson und weitere soziale Problemlagen) zu ermöglichen.

 

Dabei soll auf qualifizierte Fachkräfte (in der Regel Sozialarbeiter und Sozialpädagogen) zurückgegriffen werden. Es soll geprüft werden, ob ein solches Angebot durch Kompetenzen aus der Mitarbeiterschaft ermöglicht werden kann oder auch auf Angebote externer Anbieter zurückgegriffen wird - wie es beispielsweise der Nachbarbezirk vollzieht.

 

Ziel des Angebotes soll es sein, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern und die Konfliktlösungsfähigkeit für Einzelne und in Gruppen zu unterstützen.

Die Sozialberatung arbeitet vertraulich.

 

Begründung:

 

Erfahrungen aus anderen öffentlichen Einrichtungen belegen, dass es Bedarfe gibt und Beratungsangebote die Identifizierung der Mitarbeiter mit den Arbeitgebern verbessern.

Darüber hinaus findet eine fachliche Unterstützung für soziale Problemlagen aus der Mitarbeiterschaft statt, die eine Entlastung für die Beschäftigten bzw. Beamten darstellen kann.

 

 

 

 
 

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