Drucksache - DS/1367/VII  

 
 
Betreff: Beschulung von Flüchtlingskindern in Regelschulen im Bezirk sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Integration PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wurde ersucht

1.      Die sofortige Beschulung der Kinder in der Flüchtlingseinrichtung "Parkcenter Herz­berge" sicherzustellen. Eine "in House" - Beschulung kann dabei nur eine temporäre Lösung darstellen.

2.      Bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung die in Lichtenberg lebenden Kinder von Flüchtlingen mit einzubeziehen.

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Bereits im November 2014 wurden durch das Bezirksamt sowohl die notwendigen poli­tischen Abstimmungen mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Soziales und Finanzen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Beschulung im "Parkcenter Herzberge" vorgenom­men als auch die mietvertraglichen Verhandlungen mit dem Vermieter der für die Durch­führung des Unterrichts notwendigen Räume sowie der Sporthalle geführt. Die Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung konnte zudem die notwendigen Lehrkräfte gewinnen, die an das benachbarte Förderzentrum Schule am Grünen Grund angebunden wurden.

Leider hat es bis zum Januar 2015 gedauert, ehe vermieterseitig ein für die schulische Nutzung der Räume unerlässliches Brandschutzgutachten eingeholt und vorgelegt werden konnte, welches nunmehr - nach Wahrnehmung des Bezirks - zügig durch den Vermieter baulich realisiert wird. Auf dieser Basis konnte am 09.01.2015 mit Wirkung zum 01.02.2015 durch das Facility Management des Bezirksamtes der Mietvertrag abgeschlossen werden.

Mit Beginn des neuen Schulhalbjahres kann nach derzeitigem Stand die Beschulung der bis­her nicht an anderen Schulstandorten im Bezirk untergebrachten Schüler/innen (aktuell 28 Kinder im Grundschulalter, 18 Jugendliche im Alter weiterführender Schulen) endlich begin­nen. Das Bezirksamt bedauert diese von ihm weder zu vertretende noch zu beeinflussende Verzögerung sehr.

Die Beschulung von Flüchtlingskindern war und ist Bestandteil der Schulentwicklungs­planung (SEP) des Bezirks. Die Drucksache 1444/VII Zweiter Entwurf der Schulentwick­lungsplanung für den Bezirk Berlin-Lichtenberg für die Jahre 2014/15 bis 2017/18 ist von der BVV durch den Ausschuss Schule und Sport in seiner letzten Sitzung am 20.01.2015 zur Kenntnis genommen worden. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses mit der AG Schulentwicklungsplanung am 13.01.2015 wurde die Ergänzung einer Passage vereinbart, die als neuer Punkt 1.13 in die SEP aufgenommen wurde. Diese sieht eine qualitative Fokus­sierung des Unterrichts vor und thematisiert auch ein weites Bildungsverständnis in Bezug auf die Zielgruppe, deren Bestandteil auch Frühe Bildung, Kitabetreuung, nichtformelle Bil­dungsangebote sowie berufsbildende oder arbeitsweltorientierte Angebote sind.

 

 

 
 

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