Drucksache - DS/1358/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: KGA „Rheinstein“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Geltungsbereich und den Titel des Bebauungsplans XVII-50b für die Grundstücke Köpenicker Allee 155/189 zu ändern. Der neue Titel lautet:

 

              Bebauungsplan XVII-50b für die Grundstücke Köpenicker Allee 155/189, das Gelände zwischen Wiesengrundstraße, Biesenhorster Weg und Köpenicker Allee, Wiesengrundstraße, Straße 4, südlicher Grenze des Grundstücks Köpenicker Allee 146/162 und einen Abschnitt der  Köpenicker Allee sowie Teilflächen der Köpenicker Allee, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

              Das Planungsziel ist die Festsetzung von

-        Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"

 

Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50b

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-50b die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Anlage 1:              Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-50b (neu)

Anlage 2:              Begründung zum Bebauungsplan-Verfahren XVII-50b

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

I.              Planungsgegenstand

 

I.1              Veranlassung und Erforderlichkeit

Mit Beschluss des Bezirksamts vom 30. August 2011 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-50a in die Bebauungspläne XVII-50aa und XVII-50ab geteilt. Hierbei wurden auch Korrekturen am Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-50b vorgenommen.

Ferner wurden im Dezember 2013 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne 11-91 und 11-92 für die Kleingartenanlagen "An der Trainierbahn", "Florafreunde" und "Gartenfreunde Wuhlheide" vom Bezirksamt gefasst. Die verbleibenden Restflächen der Kleingartenanlage "Rheinstein" beiderseits der Köpenicker Allee sollen nun im Bebauungsplan XVII-50b planungsrechtlich gesichert werden.

 

Die Kleingartenanlage befindet sich im Außenbereich. Die Parzellen sind durch die Köpenicker Alle, Biesenhorster Weg und die Wiesengrundstraße erschlossen.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sind Kleingärten nicht ausschließlich im Besitz des Landes Berlin, besteht die Gefahr, dass private Eigentümer diese Flächen für andere Nutzungen vermarkten wollen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.

 

 

I.2              Plangebiet (Bestand und Planerische Ausgangssituation)

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, zwischen dem geplanten Siedlungsgebiet "Gartenstadt Karlshorst II" (Bebauungsplan-Entwurf XVII-50ab und den Kleingartenanlagen "An der Trainierbahn", "Florafreunde" und "Gartenfreunde Wuhlheide", die im Süden in die Wuhlheide übergehen. Einige Grundstücke befinden sich aufgrund Übertragungen durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum Teil nicht im Eigentum des Landes Berlin. Die Sicherungsfrist der KGA läuft 2020 aus.

 

 

I.3              Planerische Ausgangssituation

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019) stellt das Plangebiet teilweise als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten", teilweise als Wohnbaufläche W 2 dar.

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) sieht für den Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" vor.

 

 

I.4              Entwicklung der Planungsüberlegungen

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird für die Parzellen der KGA "Rheinstein" die Nutzung als Dauerkleingarten gesichert. Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen des FNP (teilweise), der Bereichsentwicklungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden.

 

 

II.              Planinhalt

 

Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der Kleingartenanlage "Rheinstein" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".

Mit dem Bebauungsplan soll die Kleingartenanlage in ihrer Struktur auf Dauer als Grünfläche gesichert werden.

 

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 

 

 
 

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