Drucksache - DS/1259/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem Inkrafttreten des novellierten Bevölkerungsstatistikgesetzes am 01.01.2014 dürfen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg keine Personalangaben von Verstorbenen mehr bekannt gegeben werden. Mit diesem Hintergrund wurde durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Zusammenwirken mit den beteiligten Senatsverwaltungen und den Bezirken eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung erarbeitet, die zum 01. Oktober 2014 Inkrafttreten sollen. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden auf die Gesundheitsämter zu den bestehenden Aufgaben zusätzliche Aufgaben bei der Datenbehandlung im Leichen- und Bestattungswesen zukommen. Diese Aufgaben sollen langfristig in einem Zentralarchiv für Leichenschauscheine im Bezirk Neukölln angebunden werden.
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit Beschluss vom 08.07.2014 das Einvernehmen zur Regionalisierung bestattungsrechtlicher Bezirksaufgaben in einem Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter im Bezirk Neukölln gemäß RdB-Beschluss Nr. R-432/2014 vom 03.04.2014 erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |