Drucksache - DS/1235/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Beginn der Beratungen für den Haushalt 2016/17
vorzulegen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie im Zwischenbericht an die BVV vom 28.01.2015 informiert, hat das Bezirksamt einen internen Prozess zum Thema Inklusion in den Bereichen Kultur und Weiterbildung begonnen, ausgehend von einer notwendigen inhaltlichen Standortbestimmung: „Was bedeutet Inklusion in Bezug auf Angebote der Kultur und Weiterbildung im Allgemeinen und konkret in Bezug auf die bezirklichen Strukturen?“ Inklusion ist ein ebenso klar formulierter Handlungsauftrag wie ein in ihren Konsequenzen auf Angebote und Einrichtungen des öffentlichen Lebens komplexer, tiefgreifender und kostenträchtiger Prozess, der deshalb Zeit braucht und naturgemäß nur Schritt für Schritt erfolgen kann. Nicht umsonst wurde durch die die Bundesregierung 2011 „Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ publiziert, der Ziele und Maßnahmen für die Inklusion in einem Entwicklungszeitraum von zunächst 10 (!) Jahren beschreibt. Verwaltung wird diesen Prozess auf allen Ebenen von Kommunen bis hin zum Bund in den nächsten Jahren gestalten und auch das Amt für Weiterbildung und Kultur in Lichtenberg wird sich in den kommenden Jahren weiter intensiv mit diesem wichtigen Prozess befassen. Auch die Beantwortung der vorliegenden Drucksache kann deshalb gegenwärtig nur als Zwischenstand erfolgen.
Analyse Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat im letzten halben Jahr über jede einzelne Einrichtungsleitung der 13 Einrichtungen des Amtes auf der Grundlage des Handbuches „Berlin – Design for all“ (Hrsg. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 2012) eine umfängliche Prüfung der Barrierefreiheit der Einrichtungen unter folgenden Aspekten vorgenommen: Orientierung und Information, Bewegungsräume, Belichtung und Beleuchtung, Akustik und Kommunikation, Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Anbindung an den Individualverkehr, barrierefreie Grundstücksgestaltung, Eingangsbereich, Foyer und Flure, Rettungswege, Büroräume in Verwaltungsgebäuden, Verkaufsräume bzw. Räume, in denen Entgelte o.ä. entrichtet werden, Sanitärräume, Gehwege (auf dem Grundstück), Pkw-Stellplätze, Rampen, Treppen, Aufzüge, Türen, Fenster, Oberflächen sowie Gebärdensprachdolmetscher. Außerdem wurde die Barrierefreiheit in Ausstellungsräumen zusätzlich nach Behinderungen des Bewegungsapparates, Behinderung des Sehvermögens, Behinderung des Hörsinns und Behinderung der Lernfähigkeit geprüft. Im Zuge dieser aufwändigen Untersuchungen war festzustellen, dass eine weitgehende Barrierefreiheit in Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten in 9 von 13 der Einrichtungen des Amtes für Weiterbildung und Kultur gegeben ist. Die Möglichkeit der Nutzung barrierefreier Toiletten ist in allen Einrichtungen ebenfalls vorhanden. Bei der Betrachtung von (weitgehender) Barrierefreiheit ist zu unterscheiden nach Aspekten der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit der Einrichtungen einerseits sowie der Angebote andererseits.
Maßnahmen Im Zusammenhang mit den o.g. Ergebnissen soll in 2016 im Kulturhaus Karlshorst eine Automatiktür am Aufgang A errichtet werden. Die voraussichtlichen Kosten sind mit 15.000 € veranschlagt und im Entwurf des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2015/16 planerisch untersetzt. Weiterhin sollen die Zugangsmöglichkeiten in das Keramikatelier für Menschen mit einer Behinderung des Gehapparates hergestellt werden. Hierfür sind voraussichtliche Kosten von 3200 € ebenfalls im Entwurf des kommenden Doppelhaushalts untersetzt. Die Nachrüstung von Personenaufzügen mit unmittelbarer Anbindung an die Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek und an die Bodo-Uhse-Bibliothek wäre wünschenswert. Da die beiden Bibliotheken in gemieteten Räumen untergebracht sind, liegen bauliche Maßnahmen nicht im Ermessen des Bezirks. Das Bezirksamt wird hierzu mit dem Vermieter Gespräche aufnehmen und die Möglichkeiten einer entsprechenden Ertüchtigung ausloten. Anhand der Prüfungsergebnisse lassen sich weitere Felder als das der Zugänglichkeit identifizieren, die im Sinne der Barrierefreiheit entwicklungsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen für Personen mit einer Behinderung des Sehvermögens, des Hörsinns und der Lernfähigkeit. Um deren Hürden für eine verbesserte Teilhabe zu reduzieren, könnten Schritt für Schritt Entwicklungen mit folgenden Schwerpunkten vorbereitet und gestaltet werden:
Einige der o.g. Maßnahmen (z.B. das Gestalten von Schriftgrößen, Markierungen, die Ausrichtung von Beleuchtung, Qualifizierung von Mitarbeiter/innen u.ä.) sollen im Zuge der laufenden Haushaltswirtschaft und des Betriebs der Einrichtungen Schritt für Schritt standortbezogen Umsetzung finden, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel geplant werden müssen. Für andere Maßnahmen wird eingeschätzt, dass eine konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzung mit externem Sachverstand bzw. über die SE Facility Management zur standardgemäßen Entwicklung der Barrierefreiheit in den Einrichtungen erfolgen sollte. Dies konnte angesichts fehlender Mittel bislang nicht geschehen. Entsprechend ist hier eine Bezifferung zu erwartender Kosten nicht möglich. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, für die kommende Förderperiode des Bezirkskulturfonds ein spezielles Projekt auszuschreiben, was die inklusiven Potentiale von künstlerischen Ausdrucksformen und kulturellen Angeboten in besonderer Weise entwickeln könnte.
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