Drucksache - DS/1225/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-95 VE - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Wartenberger Straße/Gehrenseestraße/Wollenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-95 VE aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-              Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes,

-     Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-95 VE wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewendet.

 

b)              für den Bebauungsplanvorentwurf 11-95 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)              mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-95 VE

für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

              unmaßstäblich

 

Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsflächen

 


Anlage 2

 

 

Begründung

zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 beschlossen, dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit Schreiben vom 23.04.2014 mit, dass gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

  • Verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung sind durch die Straßenbahn und die Straßen des übergeordneten Straßennetzes betroffen. Dringende Gesamtinteressen gemäß § 7 AGBauGB sind darüber hinaus auch berührt, da es sich um ein Vorhaben mit über 500 Wohnungen handelt.
  • Der vorhabenbezogene B-Plan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar, wenn die Konfliktbewältigung zwischen der heranrückenden Wohnnutzung und der östlich angrenzenden gewerblichen Baufläche aufgezeigt wird.
  • Das östlich gelegene Gewerbegebiet gehört zur EpB-Flächenkulisse des StEP Industrie und Gewerbe. Die Nutzungsmöglichkeiten eines Gewerbegebietes sind bis an die Wollenberger Straße heran zu gewährleisten. Es sind geeignete Maßnahmen zum Immissionsschutz vorzusehen.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg äußerte sich mit Schreiben vom 09.04.2014. Die Planungsabsicht lässt zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen.

 

Der Eigentümer des Grundstücks plant die umfassende Sanierung und Instandsetzung der Gebäude sowie die Aufstockung um jeweils 2 Geschosse. Die Gebäude sollen zum Wohnen genutzt werden. Es werden ca. 675 Wohnungen entstehen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-94 VE soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden.

 

 
 

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