Drucksache - DS/1225/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-95 VE aufzustellen.
Die wesentlichen Planungsziele sind: - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, - Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-95 VE wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewendet.
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-95 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen BebauungsplanverfahrensAnlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-95 VE für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
unmaßstäblich
Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsflächen
Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 beschlossen, dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Wartenberger Straße 4/10, Gehrenseestraße 1-2 und Wollenberger Straße 3/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit Schreiben vom 23.04.2014 mit, dass gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg äußerte sich mit Schreiben vom 09.04.2014. Die Planungsabsicht lässt zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen.
Der Eigentümer des Grundstücks plant die umfassende Sanierung und Instandsetzung der Gebäude sowie die Aufstockung um jeweils 2 Geschosse. Die Gebäude sollen zum Wohnen genutzt werden. Es werden ca. 675 Wohnungen entstehen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-94 VE soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden.
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