Drucksache - DS/1058/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, bei der Neuausschreibung des Vertrags über die Werbung im öffentlichen Straßenland zum 01.01.2015 eine Klausel aufzunehmen, die Tabakwerbung und Werbung für alkoholische Getränke ausschließt.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich bereits im Februar 2014 mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung (Anlage 1) eingegangen und darin wurde mitgeteilt, dass in Bezug auf die Neuvergabe des Vertrages über die Werbung im öffentlichen Straßenland bei Werbung für Tabak und alkoholische Getränke nicht beabsichtigt sei, weitere Festlegungen über die gesetzlichen Werbeverbote hinaus zu treffen.
Weitergehende Informationen seien der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses Berlin 17/13 407 (Anlage 2) zu entnehmen.
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