Drucksache - DS/1039/VII  

 
 
Betreff: Haushaltssperre im Jugendamt sofort aufheben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.01.2014 
28. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1. Die vom Finanzstadtrat mit Schreiben vom 02.12.2013 verhängte Haushaltssperre für das Jugendamt sofort aufzuheben.

 

2. 2014 quartalsweise im Haupt- und Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse des Fach- und Finanzcontrollings bei den Hilfen zur Erziehung zu berichten.

 

3. Der Bezirksverordnetenversammlung zu berichten, wie das Kollegialorgan Bezirksamt in 2014 mit den zahlreichen Haushaltsrisiken solidarisch umzugehen gedenkt.

 

Begründung:

Lichtenberg gehört zu den Bezirken, in denen Familien leben, die Hilfen zur Erziehung benötigen. Ein kinder- und familienfreundlicher Bezirk wird diese Familien nicht abhängen und stigmatisieren. Hilfeeinschränkungen oder gar Verweigerungen bei gesetzlichen Anspruchsleistungen, die mittelbare Folge der jetzigen Beschränkungen sein können, sind kein Steuerungsinstrument zur Deckelung der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung. Hinter jeder Hilfeentscheidung stehen kompetente Mitarbeiter/innen und eine Familie mit Hilfebedarf.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 03.12.2013 teilte die Stadträtin für Jugend und Gesundheit mit, dass SPD-Finanzstadtrat Geisel aufgrund der Haushaltsüberschreitungen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) ausschließlich für den Haushalt der Abteilung Jugend besondere Haushaltssperren für 2013 und 2014 festgelegt hat.

 

Im Einzelfall bedeutet dies:

1. Alle freien und freiwerdenden Stellen, Beschäftigungspositionen und Mittel für freie Mitarbeiter sind gesperrt.

2. Alle Ansätze der Hauptgruppen 5 und 9 unterliegen der Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. den Regelungen des Artikel 89 VvB.

3. Leistungsverträge für 2015 können erst nach Beschluss eines Ergänzungsplans 2015 vorbereitet werden.

4. Der Ansatz in Kapitel 4040, Titel 67154 wird gesperrt.

 

Die haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen gelten bis auf Weiteres. Nach Vorlage der Jahresprognose per 30.03.2014 im Rahmen des Statusberichts und Darlegen konkreter Steuerungsmaßnahmen durch das Fachamt möchte der Finanzstadtrat über die Aufhebung bzw. Neuregelung der Beschränkungen erneut entscheiden.

 

Die geplanten Sperren verkennen den Umfang der möglichen Steuerung bei Hilfen zur Erziehung und haben einschneidende Folgen für den Dienstbetrieb im Jugendamt, da sie Stellenbesetzungen verhindern und dadurch die Wahrnehmung gesetzlicher Pflichtaufgaben gefährden. Dies betrifft insbesondere die unverhältnismäßigen personalwirtschaftlichen Aspekte der Sperre.

So sind bereits beschlossene Einstellungen von Krankheitsvertretungen und Nachbesetzungen in Bereichen, die aufgrund der schlechten Personalausstattung mit viel Krankheitsausfall zu kämpfen haben, erst einmal nicht möglich. Das betrifft z. B. die Kita-Gutscheinstelle.

Auch der besonders wichtige Bereich des regionalen sozialen Dienstes ist betroffen, der für HzE-Steuerung und den Kinderschutz zuständig ist.

 

Die vom Finanzstadtrat verhängte Haushaltssperre greift in bedenklicher Weise in das Ressortprinzip nach Bezirksverwaltungsgesetz ein, sie "bestraft" die fachlich notwendigen Entscheidungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, indem dringende Einstellungen verweigert werden. Ein in Lichtenberg bisher einmaliger Vorgang eines Finanzstadtrates.

 

Ziel des Antrages ist es, im Jugendamt die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen, die zahlreichen Haushaltsrisiken 2014 solidarisch durch das Kollegialorgan Bezirksamt tragen zu lassen sowie die fachlichen Aspekte des stattfindenden Fach- und Finanzcontrollings bei den Hilfen zur Erziehung in den Blick zu rücken.

 

 

 

 
 

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