Drucksache - DS/1018/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-71 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: nördlich der Sophienstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-71.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-71 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 

Berlin, den            November 2013

 

 

 

 

 

 

 

____________________________              _____________________________________

Geisel              W. Nünthel

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


              Anlage 1

 

Bebauungsplan 11-71

 

für die Grundstücke Eitelstraße 17 - 19, Sophienstraße 28 A - 37
und für die angrenzenden Flächen Flur 612, Flurstücke 110 und 234
sowie für den nördlichen Teil der Giselastraße
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

Planungsziele:

allgemeines Wohngebiet

Gemeinbedarfsfläche "Kindertagesstätte und Anlagen für soziale Zwecke"

erschließende Straßenverkehrsflächen

 

 

              Anlage 2

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 15.Oktober 2013 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 13. September 2013 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist sind die Pressestelle und die Bürgerämter informiert worden. Die Gebietskoordinatorinnen haben jeweils Kopien des Planentwurfs und der Begründung zur Weitergabe an das jeweilige Stadtteilzentrum erhalten.

Im Internet wurde der interessierten Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit gegeben, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf

-        Kurze Begründung der Planungsziele

 

Während der Beteiligungsfrist haben keine Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung ausliegende Planung genommen. Es wurden daher auch keine mündlichen Anregungen geäußert.

Eine schriftliche Anregung bzw. ein Hinweis ging im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Fachbereich Stadtplanung ein, der sich auf die Internetinformationen berief:

 

 

Stellungnahme (Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.)

Es sollte die textliche Festsetzung um den Zusatz ergänzt werden, dass einheimische Gehölze zu pflanzen sind und der bisherige Baumbestand zu erhalten ist. Das Plangebiet ist gemäß Ausweisung im Landschaftsprogramm ein Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Entsiegelung.

Es sollte für neu zu errichtende Bauten extensive Dachbegrünung festgesetzt werden, was zur Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen beiträgt.

 

 

Abwägung und Ergebnis:

Der ersten Anregung wird gefolgt und soweit möglich eine textliche Festsetzung zur Pflege und Erhaltung des standortgerechten Baumbestandes in den Bebauungsplan 11-71 aufgenommen. Anstelle von Flächen zum Anpflanzen soll zukünftig die nicht überbaubaren Grundstücksflächen stehen.

Auch der zweiten Anregung wird gefolgt und eine textliche Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern in den Bebauungsplan 11-71 eingefügt.

 

 
 

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