Drucksache - DS/0979/VII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit allen Beteiligten erneut in Benehmen zu setzen, um eine Verbesserung der Sichtachsen zur gefahrlosen Querung der Tramgleise und insbesondere die Schulwegsicherheit zu gewährleisten.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Eine Prüfung vor Ort hat ergeben, dass zurzeit kein störender Bewuchs die Sicht am Kreuzungspunkt Altenhofer Straße/Konrad-Wolf-Straße behindert. Die hier genannten Flächen sind keine öffentlichen Verkehrsflächen sondern Eigentum der BVG.
Das Bezirksamt wird in seinen regelmäßigen Gesprächen mit der BVG darauf hinweisen, dass die BVG hier die dringend erforderlichen Verkehrssicherungspflichten wahrnimmt und auch die Gehölzschnitte durchführt.
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