Drucksache - DS/0958/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-35 - öffentliche Auslegung Arbeitstitel: Wartenberger Straße/Gehrenseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB + Anlage 1 PDF-Dokument
VzB - Anlage 2  
VzB - Anlage 3  
VzB - Anlage 4  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

a)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-35 vom 05.03.2013 mit Deckblatt vom 27.09.2013 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Vermerk vom 18.10.2013

Anlage 3:              Begründung zum Bebauungsplanentwurf

              Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

b)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-35

 

              Anlage 4:              Entwurf der Verordnung

 

Begründung:

Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die künftigen Bauherren Anspruch auf eine verbindliche Rechtssicherheit haben, die erst mit der Rechtsprüfung gegeben ist. Um diese unsichere Situation schnellstmöglich zu beenden, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich.


              Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-35

für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße,

Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

             

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten sowie

Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen und

eines öffentlichen Kinderspielplatzes

 

 
 

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