Drucksache - DS/0899/VII
Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Im § 28 Abs. 2 wird eingefügt:
"Verschiebung von Tagesordnungspunkten"
Begründung: Der Bezirksverordnetenversammlung soll mit dieser Ergänzung die Möglichkeit eingeräumt werden, Tagesordnungspunkte die (aus zeitlichen oder sonstigen Gründen) nicht erst auf der nächsten Sitzung wieder aufgerufen werden sollen, noch in der laufenden Sitzung beraten zu können.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0
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