Drucksache - DS/0894/VII  

 
 
Betreff: Entwicklung der Fläche Hauptstraße vor der S-Bahn-Station Rummelsburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die Fläche vor der S-Bahn-Station Rummelsburg Hauptstraße 80 - 84 städtebaulich gemeinsam mit den Eigentümern der Fläche zu entwickeln. Denkbar wäre u.a. der Bau eines Bahnhofsvorplatzes mit Randbebauung zur gewerblichen Nutzung.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für eine mögliche Platzgestaltung zwischen Hauptstraße und S-Bahnhof „Berlin-Rummelsburg“ ist die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens notwendig, da sich die Grundstücke bis auf das Flurstück 169 (Zugang zum S-Bahnhof) in Privatbesitz befinden. Im Rahmen des Bebauungsplanes kann ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, welches die Basis für planungsrechtliche Ausweisungen bildet. Ein öffentlicher Bahnhofsvorplatz bedarf des Eigentums an öffentlichen Flächen. Mit der späteren Festsetzung des Bebauungsplans wird dem Bezirk die Möglichkeit des Erwerbs der Grundstücke gegeben. Für den Ankauf der Grundstücke, die Ausführung einer möglichen Bahnhofsvorplatzgestaltung sowie den Unterhalt sind seitens des Bezirks Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

 

Hinweis:

Aktuell laufen die Baumaßnahmen im zweiten Bauabschnitt des Planfeststellungsbeschlusses zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz (PFV 2). Mit Einleitung des Verfahrens unterliegen die angesprochenen Grundstücke einer Veränderungssperre. Die Veränderungssperre gilt bis zur Beendigung der Arbeiten der Deutschen Bahn und der Freigabe der Grundstücke (Anlage) durch DB AG.

 

 
 

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