Drucksache - DS/0858/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-11 - Einstellung Arbeitstitel: Sandinostraße/Große-Leege-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 01.08.2013 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-11 für die in südlicher Verlängerung der Große-Leege-Straße auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Kiew", einschließlich angrenzender Flächen östlich und südlich im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 26.04.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

              Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung: siehe Anlage 2


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-11

in südlicher Verlängerung der Große-Leege-Straße auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Kiew", einschließlich angrenzender Flächen östlich und südlich,

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

                                                                                                                           Maßstab 1:5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Grundschule, einschließlich ungedeckter Sportflächen

Anlage 2

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 26.04.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XXII-11 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 35 vom 22.07.1994).

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen.

 

Ziel der Planung war die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung einer Grundschule, einschließlich ungedeckter Sportflächen.

 

Die Grundstücksflächen und das Gebäude der ehemaligen Gaststätte "Kiew" wurden Ende der 90er Jahre an die Evangelische Freikirche Christus Gemeinde und das Christliche Sozialwerk Berlin e.V. (CSW Berlin e.V.) verkauft und werden seitdem durch das CSW Berlin e.V. genutzt.

 

Mit dem Verkauf dieser Grundstücksflächen ist eine Umsetzung der Planungsziele auf den Restflächen nicht mehr möglich. Diese verbleibenden Restflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Sie sind im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes sowie des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes des Bezirksamtes Lichtenberg. Auf den Flächen im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes befindet sich ein Schulgebäude, die Flächen im Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes werden als öffentlicher Spielplatz genutzt.

 

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für eine Planung gesehen.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 
 

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