Drucksache - DS/0854/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-78 - Aufstellung - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: KGA "Margaretenhöhe Nord"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  für das Gelände zwischen Schälingsgraben, Wartenberger Feldmark, Siedlung Margaretenhöhe und KGA "Am Außenring" im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-78 aufzustellen.

      Das Planungsziel ist: Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:  Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

b)      für den Bebauungsplanvorentwurf 11-78 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern

 

c)  mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu 
      beauftragen.


Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-78

 

für das Gelände zwischen

Schälingsgraben, Wartenberger Feldmark,

Siedlung Margaretenhöhe und KGA "Am Außenring"

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

 


ohne Maßstab

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"


Anlage 2

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

I.              Planungsgegenstand

 

I.1.              Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Kleingartenanlage (KGA) "Margaretenhöhe Nord" besteht seit 1988 und verfügt über 244 Parzellen. Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-78 ist die planungsrechtliche Sicherung dieser Anlage als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

I.2.              Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)

 

Das Plangebiet liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg nahe des nordöstlichen Stadtrandes von Berlin. Es umfasst ca. 10,6 ha und wird begrenzt vom Schälingsgraben im Norden, der Wartenberger Feldmark im Osten, der Siedlung Margaretenhöhe im Süden und der KGA "Am Außenring" im Westen. Die Erschließung erfolgt über die Straße An der Margaretenhöhe und die Florentinestraße.

 

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Privateigentum.

 

I.2.1.              Bereichscharakteristik und Planungsabsichten

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 07. März 2013 (ABl. S. 432) stellt für den Geltungsbereich Grünfläche und Kleingarten dar, desgleichen die Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01.06.2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25.02.2010 S. 360).

 

In der näheren Umgebung der Kleingartenanlage befinden sich

 

?      die Siedlung Margaretenhöhe

?      die Kleingartenanlage "Am Außenring"

?      die Wartenberger Feldmark mit den geschützten Landschaftsbestandteilen "Feldgehölz Margaretenhöhe-Nord" und "Luch an der Margaretenhöhe"

?      sowie das Umspannwerk an der B 2.

 

Westlich des Plangebietes verläuft der Berliner Außenring, nördlich die Bundesstraße B 2.

 

 

II.              Planungsinhalt

 

II.1.              Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Bereits in den 1990er Jahren erhielt das Bezirksamt Anträge der Bezirksverordnetenversammlung zur Sicherung von Kleingartenanlagen. Hintergrund waren Befürchtungen derPächter, dass insbesondere Kleingärten auf privaten Grundstücken in ihrem Bestand gefährdet wären. Dazu gehörte auch die KGA "Margaretenhöhe Nord".

 

Mit dem Bebauungsplan wird die Zielstellung verfolgt, diese Anlage dauerhaft für die gärtnerische Betätigung und Erholungsnutzung zu sichern.

 

II.2.              Intention des Plans (generelle Zielvorstellung, Leitbild)

 

Der Bebauungsplan 11-78 hat die Aufgabe, nach den Vorgaben des Flächennutzungsplanes von Berlin die rechtsverbindliche Grundlage für die ausgeübte Nutzung herzustellen. Kleingärten erfüllen als Teil des Grünflächensystems wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen.

 

II.3.              Wesentlicher Inhalt

 

?        Sicherung einer Dauerkleingartenanlage auf privaten Grundstücksflächen

?        Sicherung einer angemessenen Ausstattung des Bezirks Lichtenberg mit Kleingärten

?        Sicherung der Anlage als Freifläche und Integration in das Grünsystem der Stadt.

 

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Im Vordergrund steht neben der Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes für die Nutzer auch die sozialpolitische Bedeutung der gemeinschaftlichen Betätigung im Verein. Älteren bieten Kleingärten Beschäftigungsmöglichkeiten, Kinder können Natur erleben. Durch die Öffnung der Anlage werden des Weiteren Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllt.

 

Kleingärten sind Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere.

 

Die Anlage "Margaretenhöhe Nord" befindet sich darüber hinaus in enger Verbindung zu den übergeordneten Landschaftsräumen des Berliner Barnim und der Wartenberger Feldmark, die von besonderer Bedeutung für den stadtklimatischen Ausgleich sind.

 

Die Kleingartenanlage soll als Grünfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden. Das Bundeskleingartengesetz regelt umfassend die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten innerhalb der Anlage. Eingriffe in Natur und Landschaft sind daher nicht zu erwarten.

 

 

IV.              Verfahren

 

Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor. Das Bebauungsplanverfahren wird nach
§ 6 AGBauGB durchgeführt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen