Drucksache - DS/0851/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) Den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-24 VE um das südlich an das Grundstück Arendsweg 74 anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße zu verkleinern. Der neue Geltungsbereich umfasst das Grundstück Arendsweg 74.
Anlage 1: alter räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2: neuer räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 3: Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches
Räumlicher Geltungsbereich (alt)des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes Anlage 2
Räumlicher Geltungsbereich (neu)des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE für das Grundstück Arendsweg 74 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2009 beschlossen, für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich angrenzende Gelände bis zur Schleizer Straße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-24 VE aufzustellen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 13 vom 20.03.2009). Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen (s. Anlage 1).
Stand des Verfahrens: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden abgeschlossen. Das Verfahren ruhte seit Dezember 2009, weil die für die Vergabe der Fördermittel zuständige Senatsverwaltung die gezahlten GA-Fördermittel zum Ausbau des Arendsweges bei Umnutzung der Planflächen von Gewerbe in Wohnflächen vor Ablauf der Zweckbindungsfrist zurück forderte.
Nach Rückzahlung der Fördersumme im Oktober 2012 durch den Vorhabenträger kann nunmehr das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Zwischenzeitlich hat der Liegenschaftsfond Berlin eine Teilfläche des südlich an das Grundstück Arendsweg 74 angrenzenden Geländes bis zur Schleizer Straße (Flurstück 377) an einen Gewerbetreibenden verkauft.
Der Vorhabenträger NCC hat mit Schreiben vom 31.05.2013 die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, da er keine Absicht mehr verfolgt, die verbleibenden südlich an das Grundstück Arendsweg 74 angrenzenden Flurstücke bis zur Schleizer Straße zu erwerben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll das Grundstück Arendsweg 74 mit den Flurstücken 74, 372, 374, 376, 378 und 401 umfassen (s. Anlage 2).
Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg wurde mitgeteilt, dass der Bezirk beabsichtigt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE zu ändern und um Stellungnahme gebeten.
Gemäß Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 27.06.2013 werden durch die beabsichtigte Reduzierung des Geltungsbereiches keine dringenden Gesamtinteressen Berlins berührt, so dass keine Bedenken zur bezirklichen Planung bestehen.
Die Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte mit Schreiben vom 18.06.2013 mit, dass die beabsichtigte Planung keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumplanung erkennen lässt. |
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