Drucksache - DS/0834/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass Kynast- und Hauptstraße an der Einmündung der Kynaststraße auf die Hauptstraße wieder sicher überquert werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV im August 2013 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben eingegangen und die Senatsverwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Gegenwärtig bestünde kein dringendes Bedürfnis an einer dauerhaften Ampelregelung in der Hauptstraße/Kynaststraße. Eine solche dauerhafte und statische Anlage wäre auch wegen der komplexen Straßenbauarbeiten nicht zweckmäßig. Im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen wären eine hier noch mehrfach veränderte Verkehrsführungen gegeben, wobei bei schwierigen Bauphasen durchaus auch wieder Baustellenampeln zum Einsatz gelangen könnten.
Erst mit dem Neubau der Hauptstraße mit zwei Richtungsfahrbahnen und Mittelstreifen entstehe ein Erfordernis einer Ampelregelung an der Kynaststraße, auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung in diesem Abschnitt. Die Verkehrslenkung Berlin hätte daher bereits eine Ampel angeordnet, die im Zuge des anstehenden Straßenbaus errichtet würde. Ebenso würde der Überweg am Zugang zum S-Bahnhof Ostkreuz durch eine Fußgängerampel ersetzt.
Weiter wurde mitgeteilt, dass derzeit geprüft würde, ob ein Vorziehen der Errichtung der Lichtsignalanlage möglich wäre. Aufgrund der verschiedenen Bauzustände sei dies aber nicht einfach zu realisieren.
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