Drucksache - DS/0817/VII  

 
 
Betreff: Kriterien für die Übertragung der kommunalen Begegnungsstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.08.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz mitberatend
17.09.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
21.01.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0817/VII:

 

Begründung:

Das Anliegen fand im Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz keine Mehrheit. Der Hauptausschuss schließt sich dem fachlichen Votum an.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht bei der beschlossenen Übertragung der kommunalen Begegnungsstätten folgende Kriterien anzuwenden:

  1. Sicherung des Umfangs der bestehenden Angebote,
  2. Durchführung der Angebote auf Grundlage einer verbindlichen Leistungsbeschreibung,
  3. auskömmliche und langfristig verlässliche Ausstattung und Finanzierung der Angebote, d. h. die Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) für das bestehende Angebot werden auch künftig für den Betrieb der Seniorenfreizeiteinrichtungen ausgereicht,
  4. Gewährleistung von Personalkontinuität, d. h. jene Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, die den Trägerwechsel mit vollziehen wollen, sollen dazu die Möglichkeit erhalten,
  5. die Auswahl von potentiell übernehmenden Trägern erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens,
  6. der Träger gewährleistet für seine Beschäftigten die Möglichkeit der Personalvertretung und vergütet in Anlehnung an die Tarifvereinbarung der Länder,
  7. Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer der Seniorenfreizeiteinrichtung in den Entscheidungsprozess zum Trägerwechsel,
  8. Rücknahme der Seniorenfreizeiteinrichtung durch das Bezirksamt für den Fall, dass der Träger die Einrichtung nicht mehr betreiben kann oder will.

 

Für die Steuerung des Übertragungsprozesses wird eine AG, bestehend aus dem Bezirksamt und Mitgliedern der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung eingesetzt. Über den Stand der Übertragung berichtet das zuständige Bezirksamtsmitglied regelmäßig in der Bezirksverordnetenversammlung.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 
 

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