Drucksache - DS/0719/VII  

 
 
Betreff: Änderung § 43 Abs. 4 GO BVV - Keine Aufzeichnungen nichtöffentlicher Sitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/Eingaben und BeschwerdenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GOEB PDF-Dokument

Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, § 43 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung der BVV wie folgt zu ändern:

Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, § 43 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung der BVV wie folgt zu ändern:

 

§ 43 Abs. 4 S. 3

 

Von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV werden keine Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt. Eine Ausnahme bilden Steno-S Tonaufzeichnungen, die nur auf Anforderung in rechtsstreitfällen nachgehört oder per Wortprotokollabzug ausgehändigt werden können.

 

 

Begründung:

 

Die GO bedurfte aufgrund der Einführung neuer Verfahren einer Klarstellung.

 

 

 

 

Abstimmung: 10/0/0

 

 
 

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