Drucksache - DS/0718/VII  

 
 
Betreff: Änderung § 59 Abs. 1 GO BVV - Stärkere Flexibilität der BVV bei der Bürgerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/Eingaben und BeschwerdenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GOEB PDF-Dokument

Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, § 59 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV wie folgt zu ändern:

Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, § 59 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV wie folgt zu ändern:

 

§ 59 Absatz 1

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil jeder ordentlichen Sitzung der BVV mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung. Sie beginnt in der Regel frühestens 18 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsteher der BVV zum Beschluss empfehlen, von der Regelung der Tagesordnung abzuweichen und die Bürgerfragestunde vor die mündlichen Anfragen vorzuziehen. Die Dauer der Einwohnerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.

 

Begründung:

Es soll mehr Flexibilität im Interesse der Bürger durch die Sitzungsleitung erreicht werden. Die Bürgerfragestunde soll besser an den zeitlichen Vorstellungen der Bürger orientiert werden können.

 

Abstimmung: 10/0/0

 
 

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