Drucksache - DS/0718/VII
Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, § 59 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV wie folgt zu ändern:
§ 59 Absatz 1 Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil jeder ordentlichen Sitzung der BVV mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung. Sie beginnt in der Regel frühestens 18 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsteher der BVV zum Beschluss empfehlen, von der Regelung der Tagesordnung abzuweichen und die Bürgerfragestunde vor die mündlichen Anfragen vorzuziehen. Die Dauer der Einwohnerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.
Begründung: Es soll mehr Flexibilität im Interesse der Bürger durch die Sitzungsleitung erreicht werden. Die Bürgerfragestunde soll besser an den zeitlichen Vorstellungen der Bürger orientiert werden können.
Abstimmung: 10/0/0 |
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