Drucksache - DS/0644/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-41 - Einstellung
Arbeitstitel: Gutspark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Anlage VzK  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-41 für die Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 4/18, 22/30, Ruschestraße 41-48, 50, 52-54, Bornitzstraße 3/9, 13/31 und 35, 37 sowie Möllendorffstraße 31-34, 40-42 im Bezirk Lichtenberg von Berlin

 

a)   einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss 26. Januar 1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

              Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschloss auf seiner Sitzung am 26. Januar 1994 den Bebauungsplan XVII-41 aufzustellen.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-41 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 20 S. 1235 vom 29. April 1994 bekannt gegeben.

Der Bebauungsplanentwurf XVII-41 beinhaltet folgende Ziele:

  •         allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO
  •         Gemeinbedarfsflächen (Schule und Kita)
  •         öffentliche Grünfläche (Parkanlage)
  •         öffentliche Straßenverkehrsflächen

Seit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens im Jahre 1994 haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert. U.a. wurde das Grundstück der ehemaligen Kita veräußert. Mit der Umsetzung der Planungsziele ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für diese Planung gesehen.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 
 

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