Drucksache - DS/0639/VII  

 
 
Betreff: Barrierefreie Wahllokale
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringl. VzK (Abb.) PDF-Dokument
Dring. VzK (Abb.) - Anlage 1  
Dringl. VzK (Abb.) - Anlage 2  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit der Einführung des Begriffes "barrierefrei" wurden die bis dahin auf den Wahlbenachrichtigungen verwendeten Begriffe "behindertenfreundlich" und "behindertengerecht" abgelöst. Während die Begriffe "behindertenfreundlich" und "behindertengerecht" sich überwiegend auf die Bedürfnisse des Großteils der behinderten Menschen ausrichteten, ließ der Begriff "barrierefrei" keine Unterscheidungen mehr zu. Dies führte dazu, dass ein Großteil der Wahlräume plötzlich nicht mehr barrierefrei war, obwohl für einzelne Behinderungen der Zugang möglich gewesen wäre.

Bei der Europa-Wahl 2009 hat sich der Bezirk streng an die Vorgaben für den Begriff "Barrierefreiheit" gehalten. Im Ergebnis konnten nur noch 4 Wahlräume dahingehend eingeordnet werden. Aufgrund verschiedener Beschwerden wurde die Auslegung seitens des Wahlamtes ab der Bundestagswahl 2009 gelockert.

 

Wahl

Anzahl

barrierefreie Wahllokale

Bemerkungen

BT-Wahl

2009

56

46,4 %

- aufgrund zahlreicher Beschwerden großzügige Auslegung

AGH-Wahl

2011

64

51,2 %

 

In diesem Jahr wurden für die Bezirkswahlämter erstmals einheitliche Richtlinien zur Einordnung der Wahlräume in "barrierefrei" und "barrierefrei mit Hilfsperson" (siehe Anlagen) durch die Landeswahlleiterin herausgegeben.

 

Die als MitarbeiterInnen des Wahlamtes eingesetzten Beschäftigten des Amtes für Bürgerdienste überprüfen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit zzt. noch die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien.

 

 

 

 

Aktuell ist der folgende Stand erreicht:

 

Wahlbezirks-bereiche

Soll

Ist

Offen

WB 1

20

18

 

 

2

 

 

davon

12

4

2

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

WB 2

21

18

 

 

3

 

 

davon

12

1

5

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

WB 3

21

16

 

 

5

 

 

davon

12

0

4

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

WB 4

22

21

 

 

1

 

 

davon

9

1

11

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

WB 5

19

19

 

 

0

 

 

davon

15

0

4

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

WB 6

22

19

 

 

3

 

 

davon

11

2

6

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

Gesamt

125

111

 

 

14

 

 

davon

71

8

32

barrierefrei

barrierefrei mit Hilfsperson

nicht barrierefrei

 

 

Mit Stand vom 19.06.2013 sind 63 Prozent der 125 Wahlräume barrierefrei (mit Hilfsperson); von 14 angeschriebenen Vermietern / Trägern potenzieller Wahlräume fehlen noch die Rückläufe.

 

Bei der Suche nach barrierefreien Wahlräumen wurde u.a. auch die Hilfe der Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Lichtenberg in Anspruch genommen. Zusätzlich wurden in den Wahlbezirken, in denen bisher kein barrierefreier Wahlraum gefunden wurde, nochmals Begehungen durchgeführt.

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, werden zusätzlich die Gebietskoordinatorinnen nochmals um Mithilfe gebeten.

 

Obwohl sich die Zahl gegenüber früheren Wahlen nochmals steigern ließ, stößt das Wahlamt mittlerweile an seine Grenzen, da neben der Barrierefreiheit als ein Kriterium auch noch andere Kriterien (insbesondere Raumgröße, Erreichbarkeit für die Wählenden u.a.) erfüllt werden müssen, um den Ablauf der Wahlhandlungen und die Auszählung der Wählerstimmen ungehindert durchführen zu können.

 

Gerade die letztgenannten Kriterien (siehe Anlage) sind in Schulen regelmäßig erfüllt, obwohl ein Großteil der Lichtenberger Schulen nicht als barrierefrei einzustufen ist.

 

Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass es in Lichtenberg zur Bundestagswahl nur einen Wahlkreis gibt, so dass grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte (mit einem Wahlschein) in jedem Wahlbezirk seiner Wahl wählen gehen darf.

 

Zusätzlich ist es gerade das demokratische Recht eines Jeden, neben der persönlichen Wahl am Wahltag auch im Rahmen der Briefwahl an der Wahl teilnehmen zu können.

Die Ausgabestellen für die Briefwahlunterlagen werden ebenfalls in barrierefreien Dienstgebäuden des Bezirks (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 und Normannenstr. 1-2) eingerichtet.

 

 
 

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