Drucksache - DS/0639/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit der Einführung des Begriffes "barrierefrei" wurden die bis dahin auf den Wahlbenachrichtigungen verwendeten Begriffe "behindertenfreundlich" und "behindertengerecht" abgelöst. Während die Begriffe "behindertenfreundlich" und "behindertengerecht" sich überwiegend auf die Bedürfnisse des Großteils der behinderten Menschen ausrichteten, ließ der Begriff "barrierefrei" keine Unterscheidungen mehr zu. Dies führte dazu, dass ein Großteil der Wahlräume plötzlich nicht mehr barrierefrei war, obwohl für einzelne Behinderungen der Zugang möglich gewesen wäre. Bei der Europa-Wahl 2009 hat sich der Bezirk streng an die Vorgaben für den Begriff "Barrierefreiheit" gehalten. Im Ergebnis konnten nur noch 4 Wahlräume dahingehend eingeordnet werden. Aufgrund verschiedener Beschwerden wurde die Auslegung seitens des Wahlamtes ab der Bundestagswahl 2009 gelockert.
In diesem Jahr wurden für die Bezirkswahlämter erstmals einheitliche Richtlinien zur Einordnung der Wahlräume in "barrierefrei" und "barrierefrei mit Hilfsperson" (siehe Anlagen) durch die Landeswahlleiterin herausgegeben.
Die als MitarbeiterInnen des Wahlamtes eingesetzten Beschäftigten des Amtes für Bürgerdienste überprüfen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit zzt. noch die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien.
Aktuell ist der folgende Stand erreicht:
Mit Stand vom 19.06.2013 sind 63 Prozent der 125 Wahlräume barrierefrei (mit Hilfsperson); von 14 angeschriebenen Vermietern / Trägern potenzieller Wahlräume fehlen noch die Rückläufe.
Bei der Suche nach barrierefreien Wahlräumen wurde u.a. auch die Hilfe der Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Lichtenberg in Anspruch genommen. Zusätzlich wurden in den Wahlbezirken, in denen bisher kein barrierefreier Wahlraum gefunden wurde, nochmals Begehungen durchgeführt. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, werden zusätzlich die Gebietskoordinatorinnen nochmals um Mithilfe gebeten.
Obwohl sich die Zahl gegenüber früheren Wahlen nochmals steigern ließ, stößt das Wahlamt mittlerweile an seine Grenzen, da neben der Barrierefreiheit als ein Kriterium auch noch andere Kriterien (insbesondere Raumgröße, Erreichbarkeit für die Wählenden u.a.) erfüllt werden müssen, um den Ablauf der Wahlhandlungen und die Auszählung der Wählerstimmen ungehindert durchführen zu können.
Gerade die letztgenannten Kriterien (siehe Anlage) sind in Schulen regelmäßig erfüllt, obwohl ein Großteil der Lichtenberger Schulen nicht als barrierefrei einzustufen ist.
Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass es in Lichtenberg zur Bundestagswahl nur einen Wahlkreis gibt, so dass grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte (mit einem Wahlschein) in jedem Wahlbezirk seiner Wahl wählen gehen darf.
Zusätzlich ist es gerade das demokratische Recht eines Jeden, neben der persönlichen Wahl am Wahltag auch im Rahmen der Briefwahl an der Wahl teilnehmen zu können. Die Ausgabestellen für die Briefwahlunterlagen werden ebenfalls in barrierefreien Dienstgebäuden des Bezirks (Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 und Normannenstr. 1-2) eingerichtet.
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