Drucksache - DS/0638/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Priorität zur Schlaglochbeseitigung richtet sich nach
Art und Umfang des Schlagloches Bedeutung der Straße für das Verkehrsaufkommen.
Somit haben Straßen im übergeordneten Straßennetz mit gesamtstädtischer Bedeutung, wie z. B. Möllendorffstraße, Treskowallee, Landsberger Allee, Vorrang. Daraus folgt, dass in diesen Straßen unverzüglich Schlaglöcher nach Bekanntwerden abgesperrt und repariert werden. Auf Grund des extremen Winters 2012/2013 wird davon ausgegangen, dass ca. 290 T ? für die Beseitigung von Schlaglöchern und Gefahrenstellen einzusetzen sind. Dies entspricht ca. 15 % der Gesamtunterhaltungsmittel für das Jahr 2013. Für andere, der Straßenunterhaltung zuzuordnenden Maßnahmen, wie z. B. Wartung von Trinkwassernotbrunnen, Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen, Erneuerung von Verkehrszeichen und sonstiges Straßenzubehör stehen dann weniger Mittel zur Verfügung
Des Weiteren muss festgestellt werden, dass mit dem zur Verfügung stehenden Unterhaltungsbuget 2013 eine dauerhafte und nachhaltige Ausbesserung bzw. Beseitigung nur noch im geringen Umfang gewährleistet werden kann.
Weitere Straßen mit erheblichen Straßenschäden sind:
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