Drucksache - DS/0588/VII  

 
 
Betreff: Ergänzender Haushalt 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion Die Linke
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
Aufhebungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.      Die Vorlage wird aufgehoben.

2.      Das Bezirksamt wird ersucht, unter Berücksichtigung der durch die BVV noch zu bestätigenden Bürgerhaushaltsvorschläge und des Jahresabschlusses 2011 einen ergänzenden Haushalt für das Jahr 2013 der Bezirksverordnetenversammlung umgehend zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschloss im März 2012 mit der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2012/2013 unter Punkt 11: Das Bezirksamt bringt im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der durch die BVV noch zu bestätigenden Bürgerhaushaltsvorschläge und des Jahresabschlusses 2011 einen ergänzenden Haushalt für das Jahr 2013 ein.

Das Bezirksamt teilt nunmehr in einer Vorlage zur Kenntnisnahme mit, dass mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21. September 2012 dem Bezirk Lichtenberg die fortgeschriebenen Globalsummen für das Haushaltsjahr 2013 um 8.057.000 ? erhöht wurde.

Es ist Aufgabe der Bezirksverordnetenversammlung auf Grundlage eines Vorschlages des Bezirksamtes über die Verteilung der Globalsummenerhöhung zu entscheiden.

Dieses Entscheidungsrecht wird mit einer verspätet eingereichten Vorlage zur Kenntnisnahme ausgehebelt.

Im § 12 Absatz 2 Nr. 1 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes ist ausdrücklich normiert, dass die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan entscheidet. Es handelt sich hierbei um das wichtigste Recht der Bezirksverordnetenversammlung. Dazu gehört auch, dass über die Verwendung der Mittel der Globalsummenerhöhung 2013 die Bezirksverordnetenversammlung zu entscheiden hat.

 

 
 

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