Drucksache - DS/0562/VII
Im Mai dieses Jahres wurde das Bezirksamt durch die BVV ersucht die Doberaner Straße in Höhe der Gemeinschaftsschule nach § 4 Berliner Straßengesetz als öffentliches Straßenland einzuziehen und diese zu entwidmen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
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