Drucksache - DS/0535/VII  

 
 
Betreff: Gleisbetten in der Hauptstraße/Köpenicker Chaussee begrünen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPD, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die mit Schotter verfüllten Gleisbetten der Straßenbahn in der Hauptstraße/Köpenicker Chaussee zwischen Blockdammweg und Schlichtallee aus Gründen des Lärm- und des Klimaschutzes sowie der Kostenminimierung für die Pflege mit dafür geeigneten niederwüchsigen Pflanzen begrünt werden. Dabei sind für jeden Abschnitt zwischen zwei Querungen die Varianten Rasen, Sedumarten (Dickblattgewächse) oder die bei der Begrünung von Dächern verwendeten Pflanzenmischungen zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich an die BVG gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

In dem Streckenabschnitt Hauptstraße/Köpenicker Chaussee liegen Schottergleise mit Betonschwellen. Die Straße wird nicht durchgehend von Wohnbebauung flankiert, diese steht zum Teil nicht unmittelbar an der Straße, sondern etwas zurückgesetzt. Zu großen Teilen sind die Gebäude erst deutlich nach der Straßenbahnlinie errichtet oder zu Wohngebäuden umfunktioniert worden. Aus rechtlicher Sicht kann daher ein Anspruch auf den Bau grüner Gleise nicht abgeleitet werden.

 

Für eine mögliche Begrünung unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Begrünung vorhandener (Schotter)-Gleise und dem Bau Grüner Gleise auf einer so genannten Festen Fahrbahn.

 

Die erste Variante wurde in Berlin wegen der damit verbundenen Nachteile für die Unterhaltung des Schottergleises bisher einzig in der Torstraße westlich des Prenzlauer Tores angewandt. Dort ist die Begrünung gerade wegen erforderlicher Unterhaltungsarbeiten am Gleis vollständig wieder entfernt worden.

 

Die zweite Variante kommt wegen der hohen Investitionskosten nur im Zuge einer Grundinstandsetzung in Frage. Selbst dann wäre zu prüfen, ob sich aus Gründen der Gestaltung oder des Schallschutzes der erhöhte Aufwand rechtfertigen lässt.

Durch die teils zurückgesetzte Bebauung und die zwischen den Gleisen und der Bebauung liegenden zweispurigen Fahrbahnen ist keine nennenswerte Verringerung der Geräuschimmissionen, die ganz überwiegend vom Kfz.-Verkehr verursacht sein dürften, zu erwarten. Im Fazit wird ein Umbau der Gleise in der Hauptstraße/Köpenicker Chaussee weder wirtschaftlich tragbar noch effektiv im Sinne des Antrags sein.

 

Zusätzlich muss auch der Behauptung entgegengetreten werden, dass grüne Gleise, egal mit welcher Form der Begrünung, günstiger im Unterhalt seien als Schottergleise.“

 

 

 
 

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