Drucksache - DS/0532/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-60.
Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Auswertung und Ergebnis
b)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-60.
Anlage 3:Auswertung und Ergebnis
c)entsprechend den vorher genannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-60 mit dem Zielkonzept (A 2.1), Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern, weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
d)mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-60 für das Grundstücke Gotlindestraße 2-20 im Bezirk Lichtenberg
Maßstab 1:5000
Ziele des BebauungsplanesZielkonzept (A 2.1) Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern
Zielkonzept (B 1.2) Festsetzung eines Mischgebietes, eines eingeschränkten Gewerbegebietes oder eines Sondergebietes im Bestandsensemble sowie ein allgemeines Wohngebiet in den Neubaufeldern und im südöstlichen Bestandsgebäude
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14.11.2011 bis einschließlich 15.12.2011 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 11.11.2011 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Die Informationen waren auch im Internet einzusehen.
Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: - Bebauungsplanvorentwurf, - Zielkonzept (A 2.1) Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern - Zielkonzept (B 1.2) Festsetzung eines Mischgebietes, eines eingeschränkten Gewerbegebietes oder eines Sondergebietes im Bestandsensemble sowie ein allgemeines Wohngebiet in den Neubaufeldern und im südöstlichen Bestandsgebäude - Erläuterungen der Zielkonzepte
Während dieser Zeit haben 2 Bürger/innen Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.
Es gingen keine schriftlichen Anregungen bzw. Hinweise ein:
Ergebnis: Keine Änderung der B-Planvorentwürfe
Das Bebauungsplanverfahren wird mit dem Zielkonzept (A 2.1) Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern weitergeführt.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgte an die städtische Wohnungsbaugesellschaft HOWEGE. Für die im Zielkonzept (B 1.2) beabsichtigten Nutzungen Mischgebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet oder Sondergebiet gab es keine Interessenten. |
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