Drucksache - DS/0511/VII  

 
 
Betreff: Halteverbot an der Einfahrt zum Parkplatz Welse Galerie 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
27.11.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.05.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
25.06.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
15.08.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Öffentliche Ordnung und Verkehr PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Biesenbrower Straße/Ecke Vincent-van-Gogh-Straße befindet sich keine Einfahrt zum Parkplatz der Welse Galerie 2. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Einfahrt aus der Welsestraße auf den Parkplatz der Welse-Galerie 2 gemeint ist.

 

Das Bezirksamt hält ein explizit angeordnetes (beschildertes) Halteverbot im Bereich der Einfahrt, soweit nicht per se das Parken/Halten verboten ist (5 m - Bereich), nicht für erforderlich.

 

Der Zugang zum Parkplatz ist sehr breit angelegt, so dass man jeweils zur gleichen Zeit ein- und ausfahren kann. Im Bereich zwischen der Vincent-van-Gogh-Straße und der Einfahrt (nördlich) können keine Fahrzeuge parken (jeweils 5 m-Bereich). Hinter der Einfahrt ist das Parken durch abgesenkten Bordstein verboten, es werden gelegentlich Fahrzeuge abgestellt, das muss im Rahmen der Verkehrsüberwachung geeignet geahndet werden.

 

Das Fahrzeugaufkommen aus der Welsestraße (hinter der Welsegalerie) ist gering, da es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Ferner liegt die Ein- und Ausfahrt in einer Tempo-30-Zone und führt über einen Gehweg. Daher müssen die Fahrzeugführer/innen beim der Benutzung des Parkplatzes gegenüber den Fußgänger besondere Sorgfalt walten lassen.

 

In der StVO ist geregelt, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die sich an einer unübersichtlichen Stelle in den fließenden Verkehr einordnen wollen, sich stets vorsichtig in den Verkehr hineintasten müssen.

 

Der der Einfahrt schräg gegenüberliegende, kurze (südliche) Abschnitt der Welsestraße lässt theoretisch das Parken von ein bis zwei Kfz zu, die dann das Ein- und Ausfahren vom Parkplatz, vor allem das Einfädeln auf die Vincent-van-Gogh-Str. ggf.  behindern würden. Jedoch ist auch hier die Anordnung eines Park- bzw. Halteverbotes verzichtbar, da bislang nicht festgestellt werden konnte, dass hier tatsächlich Fahrzeuge abgestellt werden. Offenbar wird die Situation erkannt und die vermutete Behinderung i.d.R. vermieden.

 

 
 

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