Drucksache - DS/0507/VII
Die BVV hat beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Wagengruppe Rummelplatz bei der Suche nach einem geeigneten Standort in Lichtenberg zu unterstützen und dort einen Standplatz anzubieten, auf dem sie längerfristig bleiben können.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat die von der Wagengruppe angestrebte Nutzung eines Grundstückes an der Zobtener Straße (Verlängerung der Fischerstraße) geprüft. Das Grundstück gehört den Berliner Wasserbetrieben, das Bezirksamt sollte dieses Grundstück anmieten und dann entsprechend weitervermieten. Das von der Gruppe hergereichte Nutzungskonzept lässt eindeutig darauf schließen, dass es sich bei der geplanten Art der Nutzung um Wohnen handelt:
„Nach […] Definition setzt sich ein Wagenplatz aus den zwei Hauptbestandteilen mobiles, individuelles Wohnen und dem Leben in einer Gemeinschaft zusammen. Damit kann der Begriff Wagenplatz von anderen Wohnformen wie ‚Dauercampen’, Kleingärten oder den im englischsprachigen Raum bekannten ‚Trailerparc’ abgegrenzt werden.“ (vgl. Konzeption der Wagengruppe Rummelplatz von Oktober 2012, Seite 4 – sowie weitere Fundstellen im Dokument)
Da das Grundstück im Außenbereich liegt und der Flächennutzungsplan (FNP) an dieser Stelle eine Grünfläche ausweist, ist eine Wohnnutzung planungsrechtlich nicht zulässig. Im November 2011 hat das Bezirksamt auf gleicher Rechtsgrundlage einen Vorbescheid bezüglich einer Kombination aus Wohnen und Gewerbe negativ beantwortet. Vor diesem Hintergrund kann eine Wohnnutzung dieser und benachbarter Flächen durch die Wagengruppe nicht genehmigt werden. Unabhängig davon hat das Bezirksamt Vertretern dieser Gruppe in einem Gespräch am 10. Januar 2012 empfohlen, im Bereich Wiesenweg / Wartenbergstraße / Kietzer Weg die Möglichkeit einer Ansiedlung zu sondieren. Planungs- und bauordnungsrechtlich wäre in diesem Gebiet eine derartige Nutzung vorstellbar. Darüber hinaus hat das Bezirksamt den Vertretern empfohlen, sich mit der Deutschen Bahn hinsichtlich einer Nachnutzung des ehemaligen Containerbahnhofs in Verbindung zu setzen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. |
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