Drucksache - DS/0500/VII  

 
 
Betreff: Behindertengerechte Spielplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
11.12.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
12.02.2013 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
12.03.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in einem Konzept darzustellen, wie das Thema Inklusion bei der Neuerrichtung und beim Umbau von Spielplätzen und Spielmöglichkeiten Berücksichtigung finden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Thema Inklusion wird bei Neuerrichtungen und Sanierungen von Spielplätzen und im weitesten Sinne Spielmöglichkeiten vom Bezirksamt Lichtenberg sehr ernst genommen. So gibt es neben vielen öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowohl vor als auch nach den jeweiligen Bauvorhaben viele Beteiligungsmöglichkeiten z.B. für Kinder und Jugendliche. Außerdem beschäftigt sich die „Spielplatzkommission“ (SPK) mit der Thematik seit dem Jahr 2012. Bereits in der 7.Sitzung der SPK vom 27.11.2013 wurde beschlossen, dass das Thema von behindertengerecht in inklusiv (Einbeziehung, Zugehörigkeit von Kindern mit Handicaps) geändert werden soll. Der Umweltausschuss folgte diesem Vorschlag.

In dem Gremium sind u.a. neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Stadtteilzentren auch jeweils ein Mitglied des Bezirksschulbeirates und Bezirkselternausschusses Kita. Auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirkes Lichtenberg wird regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen.

 

Im Planungsprozess für die Umgestaltung des Spielberges A in der Paul- Junius-Straße wurde erstmals im Zuge der Kinderbeteiligung ein gemeinsamer Workshop mit Kindern der Carl-von Linné-Schule und der Sonnenuhr-Grundschule am 8. und 9. Juli 2015 durchgeführt. Der Spielplatz Hönower Weg/Mellenseestraße ist mit einer Rampe zum Plateau versehen worden.

 

In der 16. Sitzung beschäftigte sich die SPK am 1. März 2016 erneut mit dieser Drucksache und empfiehlt Folgendes:

 

„Die SPK folgt dem Vorschlag und das BA wird dies weiter schrittweise auf öffentlichen Spielplätzen umsetzen. Ein einheitliches Umsetzungskonzept für den ganzen Bezirk kann es nicht geben, da es für jeden Spielplatz in seiner Umgebung sowie in Abhängigkeit der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten gibt und geben wird.

Das Prinzip Inklusion wird bei allen Planungen, Umgestaltungen sowie Neubauten von öffentlichen Spielplätzen berücksichtigt. Bereits im Beteiligungsprozess mit Kindern und Jugendlichen wird dies thematisiert. Dabei soll von den Erfahrungen von integrativen Einrichtungen sowie von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im BA partizipiert werden.

Bei inklusiven Spielräumen geht es nicht darum, Barrieren zu eliminieren, sondern vielseitiges Spielen und Bewegungen zu ermöglichen.

Das bedeutet, dass ein Spielplatz verschiedene Sinneserfahrungen ermöglichen und motorische Herausforderungen in unterschiedlichen Abstufungen beinhalten soll.

Es bedeutet nicht, dass alle Spielangebote barrierefrei erreichbar sein müssen. Unterschiedliche Interessen für unterschiedliche Altersgruppen, Körpergrößen sowie Mobilitätsgrade sind zu ermöglichen.

Die SPK wird in den Prozess einbezogen.“

 

Für den Umgang mit Inklusion bzw. Barrierefreiheit auf öffentlichen Spielplätzen gibt es etliche Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Vorschriften, Beschlüsse, (technische) Regelwerke, Handreichungen und Empfehlungen, hier ein kleiner Auszug:

 

1992 „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ – 1996 ergänzt

1994 Änderung des Grundgesetzes Art.3  Abs. 3

1995 Gender Mainstreaming – 4.UN-Weltfrauenkonferenz

1995 Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze

DIN 18024 – Barrierefreies Bauen/ Teil 1/ 1998; 1999 DIN 18034 – Spielplätze und Freiräume zum Spielen; DIN 33942 – Barrierefreie Spielplatzgeräte/ 2002

1999 als erstes Bundesland – Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz

1999 – Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt-

2002 Bundesgesetz-Behindertengleichstellungsgesetz. – Begriff „Barrierefreiheit“ erstmalig definiert

2004 Gender-Checkliste für geförderte Bauvorhaben in Lichtenberg

2006 Bauordnung Berlin – hier speziell § 51 Barrierefreies Bauen

2006 UN-Behindertenrechtskonvention

2008 Genderkriterien zum Produkt 72640 – Öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen und Ergänzung 2011 usw. sind Begrifflichkeiten definiert sowie genaue Anforderungen beschrieben bzw. technische Anforderungen festgelegt

2011 Handbuch „Berlin-Design for all/ Öffentlicher Freiraum“ von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Aus diesen Richtlinien wird ersichtlich, dass das Ziel der Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen die Schaffung von Freiräumen mit hohem Spiel-, Abenteuer- und Kommunikationswert für alle ist. Zu deren Umsetzung bedarf es der Mitwirkung aller Akteurinnen und Akteure mit fachlichen Kompetenzen, nicht nur in groß angelegten Vorzeigeprojekten, sondern im täglichen Miteinander.

Inklusion kann nur dann gelingen, wenn sich alle Mitglieder einer Gesellschaft unvoreingenommen auf dem Spielplatz begegnen und miteinander in Kontakt treten.

 

Aufgrund des intensiven Austauschs in der SPK und etlichen Richtlinien zum Umgang mit Inklusion wird auf ein explizites Konzept seitens des Bezirksamts Lichtenberg verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Initiator: Bezirksamt , BzStR Stadt

 

 
 

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