Drucksache - DS/0479/VII  

 
 
Betreff: Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales, Menschen mit Behinderungen und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz

1

 

Die zwei Schuldnerberatungsstellen, Schuldner- und Insolvenzberatung, Träger Caritas­verband für das Erzbistum Berlin e.V. und Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung, Träger Julateg Finsolv Lichtenberg e.V. werden unterstützt.

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Jobcenter Lichtenberg dafür einzusetzen, dass die zwei Schuldnerberatungsstellen wie o. g. in die Prioritätenliste aufgenommen werden und vorrangig mit jeweils zwei Stellen aus dem Programm „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ versorgt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Eine allumfassende bezirkliche Prioritätenliste für beschäftigungsfördernde Maßnahmen gibt es nicht. Die angesprochene Prioritätenliste beinhaltet ausschließlich mögliche Arbeits­gelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE). Die bezirklichen Prioritäten werden hier je nach vorliegendem Antragsstand ggf. festgestellt und in das Verfahren mit dem JobCenter Lichtenberg eingebracht.

Natürliche Voraussetzung ist das Vorliegen eines entsprechenden Antrages. Beide Schuld­nerberatungen haben jedoch keine entsprechenden MAE-Anträge gestellt.

Dies hat folgenden rechtlichen Hintergrund: Die Schuldnerberatungsstellen können nicht mehr Einsatzort von AGH mit MAE sein, da mit der Neuregelung des § 16d SGB II die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung von AGH neu gefasst wurden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, erfüllen nicht (mehr) das Kriterium der Zusätzlichkeit, die Voraussetzung für eine MAE-Bewilligung ist.

Gemäß § 16 SGB II werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von der Agentur für Arbeit und von der Kommune erbracht. Nach § 16a SGB II, Nr. 2. ist die Schuldnerberatung eine kommunale Eingliederungsleistung. Die Leistung "Schuldnerberatung" erbringen die Vereine für die Kommune, für die diese Leistung eine rechtliche Verpflichtung darstellt.

Im Zuge der Unterstützung und Beratung durch das Bezirksamt wurden jedoch mit beiden Trägern sowie dem JobCenter Gespräche geführt, zu denen Folgendes berichtet werden kann:

Die Caritas sieht für ihre Schuldnerberatungsstelle nach bisherigen Überlegungen aus inner­betrieblichen Gründen zunächst von der Beantragung einer geförderten Maßnahme ab. Die Einrichtung einer Stelle Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird jedoch perspek­tivisch geplant.

Die Julateg-Beratungsstelle wird demnächst eine FAV-Förderung beantragen.

 

 

 
 

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