Drucksache - DS/0479/VII
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Die zwei Schuldnerberatungsstellen, Schuldner- und Insolvenzberatung, Träger Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. und Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Träger Julateg Finsolv Lichtenberg e.V. werden unterstützt. Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Jobcenter Lichtenberg dafür einzusetzen, dass die zwei Schuldnerberatungsstellen wie o. g. in die Prioritätenliste aufgenommen werden und vorrangig mit jeweils zwei Stellen aus dem Programm „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ versorgt werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Eine allumfassende bezirkliche „Prioritätenliste“ für beschäftigungsfördernde Maßnahmen gibt es nicht. Die angesprochene Prioritätenliste beinhaltet ausschließlich mögliche Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE). Die bezirklichen Prioritäten werden hier je nach vorliegendem Antragsstand ggf. festgestellt und in das Verfahren mit dem JobCenter Lichtenberg eingebracht. Natürliche Voraussetzung ist das Vorliegen eines entsprechenden Antrages. Beide Schuldnerberatungen haben jedoch keine entsprechenden MAE-Anträge gestellt. Dies hat folgenden rechtlichen Hintergrund: Die Schuldnerberatungsstellen können nicht mehr Einsatzort von AGH mit MAE sein, da mit der Neuregelung des § 16d SGB II die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung von AGH neu gefasst wurden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, erfüllen nicht (mehr) das Kriterium der Zusätzlichkeit, die Voraussetzung für eine MAE-Bewilligung ist. Gemäß § 16 SGB II werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von der Agentur für Arbeit und von der Kommune erbracht. Nach § 16a SGB II, Nr. 2. ist die Schuldnerberatung eine kommunale Eingliederungsleistung. Die Leistung "Schuldnerberatung" erbringen die Vereine für die Kommune, für die diese Leistung eine rechtliche Verpflichtung darstellt. Im Zuge der Unterstützung und Beratung durch das Bezirksamt wurden jedoch mit beiden Trägern sowie dem JobCenter Gespräche geführt, zu denen Folgendes berichtet werden kann: Die Caritas sieht für ihre Schuldnerberatungsstelle nach bisherigen Überlegungen aus innerbetrieblichen Gründen zunächst von der Beantragung einer geförderten Maßnahme ab. Die Einrichtung einer Stelle Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird jedoch perspektivisch geplant. Die Julateg-Beratungsstelle wird demnächst eine FAV-Förderung beantragen.
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