Drucksache - DS/0474/VII  

 
 
Betreff: Hilfe für Transferempfänger von Wohnkosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
20.11.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Soz/Miet PDF-Dokument
Schreiben BA v. 21.01.2013 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie in den Zwischenberichten an die BVV vom 21.03.2013 und 28.10.2013 informiert, hat das Bezirksamt im Interesse des Anliegens der Drucksache das Jobcenter Lichtenberg um entsprechende Prüfung der bestehenden Möglichkeiten gebeten.

Das Bezirksamt hatte hierzu bereits berichtet, dass nach entsprechender Recherche ledig­lich drei bezirksweit agierende Beratungsstellen ermittelt werden konnten (Mieterschutzbund Berlin e. V., Berliner Mieterverein e.V., MieterGemeinschaft e.V.).

In den Satzungen aller drei Institutionen ist übereinstimmend verankert, dass nur für Mit­glieder eine Beratungsleistung angeboten wird. Eine Mitgliedschaft ist immer an eine Auf­nahmegebühr und eine monatliche Beitragszahlung gekoppelt.

Die Übernahme dieser Kosten für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wurde vom Jobcenter ausführlich rechtlich geprüft, mit dem Ergebnis, dass keine gesetzliche Grundlage des SGB II eine Bezuschussung zulassen würde.

Geprüft werden sollte sodann, inwieweit eine der Beratungsstellen bereit ist, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung entgeltfreie Beratungen für einen überschaubaren Per­sonenkreis der Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II anzubieten.

Leider bestand diese Bereitschaft nicht (s. Anlage), so dass keine Kooperationsverein­barung mit dem Jobcenter auf kostenfreier Basis abgeschlossen werden konnte. Das vom Mieterverein vorgeschlagene Modell für die Beratungssuchenden kostenfreier Angebote durch die entsprechende Übernahme der Beratungskosten durch das Bezirksamt kann der Bezirk bislang aus finanziellen Gründen nicht umsetzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen