Drucksache - DS/0464/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Lichtenberg hat als erster Bezirk einen "Wegweiser ins Berufsleben" als Broschüre erarbeitet und diesen in den letzten Jahren regelmäßig aktualisiert. Durch die Senatsverwaltung wurde ein berlinweiter Online-Ausbildungswegweiser, an dem eine Vertreterin des Jugendamtes Lichtenberg mitgewirkt hat, erarbeitet. Dieser ist zu finden unter der Internetadresse www.wegweiserausbildung.de. Der Wegweiser richtet sich an Lehrer/innen und Berater/innen und bietet für diese Hilfe und Unterstützung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben. Er richtet sich auch an junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht bereits absolviert haben.
Die Bekanntmachung dieser Angebote unter der Adressatengruppe erfolgte über die Arbeitsgemeinschaft "Integration in das Berufsleben", die Schulaufsicht, die Schulen des Bezirks, den Regionalen Sozialdienst, die Vormünder, die Jugendfreizeiteinrichtungen und die Beratungsstellen des Jugendamtes sowie die im Bezirk tätigen freien Träger der Jugendhilfe und dem Lernladen Ostkreuz.
Das Jugendamt finanziert anteilig das Projekt Starthilfe Network des Fördervereins für arbeitslose Jugendliche e. V. Dieses bietet ein offenes Beratungs- und Trainingsangebot für alle jungen Menschen zu Themen, die den Übergang von der Schule ins Berufsleben betreffen. Im Projekt werden junge Menschen individuell beraten. Ergänzt wird die Beratung durch Angebote von Bewerbungshilfen, Starthilfekurse, Kompetenztrainings und Workshops in Kleingruppen, um einen gelingenden Einstieg in das Berufsleben voranzubringen. Auch Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen von Fachdiensten haben die Möglichkeit sich von den Projektmitarbeiter/innen beraten zu lassen. Die Mitarbeiter/innen des Projektes beraten auch über mögliche Transferleistungen bei verschiedenen Wegen ins Berufsleben. In der Berufsorientierung wird vorrangig nach den beruflichen Interessen beraten.
Das Jugendamt berät und unterstützt gemäß § 18 Abs. 4 SGB VIII junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern oder zu Unterhaltsersatzansprüchen. Jungen Volljährigen fällt es mitunter nicht leicht, Unterhalt zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes bei den Eltern einzufordern. Hier bietet das Jugendamt umfassende Beratung, setzt sich mit den Eltern in Verbindung und unterstützt die Volljährigen über einzuleitende Schritte, um den ihnen zustehenden Unterhalt durchzusetzen. Können die Eltern keinen Unterhalt leisten, werden die jungen Volljährigen über andere Möglichkeiten zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beraten.
Bis zum Jahr 2007 finanzierte das Jugendamt Lichtenberg 2 Beratungsstellen des Fördervereins für arbeitslose Jugendliche. Dadurch standen sowohl im Ortsteil Lichtenberg als auch im Ortsteil Hohenschönhausen Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Derzeit wird nur die Beratungsstelle in der Ahrenshooper Straße für den ganzen Bezirk anteilig finanziert. Der Hauptteil kommt über ESF-Mittel, Jobcenter und HOWOGE. Für die Wiedereinrichtung einer zweiten Beratungsstelle müssten jährlich zusätzlich Mittel für 1,5 Personalstellen zzgl. Sachmittel eingeplant werden (mindestens 75.000 ?).
Beratungsstellen des Jugendamtes decken jedoch nicht das gesamte Spektrum der in der Drucksache geforderten Aufgabenstellungen ab. Das kann nur in Zusammenarbeit mit Schulen, studentischen Beratungseinrichtungen, dem Sozialamt, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, Schuldnerberatungsstellen und anderen Institutionen mit spezifischen Angeboten geleistet werden.
Die Abteilung BiKuSozSp sieht keine Möglichkeit, (in eigener Verantwortung) bestehende Angebote der Beratung junger Menschen "zu Fragen der Sicherung des Lebensunterhaltes und einer eventuellen Förderung an der Schwelle in das Erwerbsleben im Zusammenhang mit Ausbildung, Studium oder bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitssuche" weiter zu qualifizieren. In der Zuständigkeit des Amtes für Soziales steht die Prüfung und Bewilligung eines Anspruchs auf BAföG als Leistung. Grundsicherung (hier in der Regel wohl für Erwerbsfähige) wird beim JobCenter beantragt und bewilligt. Zu beiden Leistungen kann durch die leistungsgewährenden Stellen eine kompetente Beratung erfolgen.
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