Drucksache - DS/0373/VII  

 
 
Betreff: Beschulung auch in den Ferien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
11.09.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
13.11.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
11.12.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
Schreiben BA v. 17.04.2013 (Zwb.) PDF-Dokument
Dringl. VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat Gespräche mit der Arbeiterwohlfahrt Mitte als Träger der Erstaufnahme­stelle "Refugium Lichtenberg" zum Anliegen der Drucksache und zur diesbezüglichen aktuellen Situation geführt (s. Zwischenbericht vom 17.04.2013).

Dabei wurde deutlich, dass seit einiger Zeit durch eine Mitarbeiterin der AWO selbst bereits außerschulische sprachfördernde Angebote in unterschiedlicher Form im Haus organisiert und vorgehalten werden.

Seit Kurzem verstärkt eine zweite Kollegin diese Maßnahmen. Das schulergänzende Angebot wird auch für die Ferienzeit als ausreichend eingeschätzt.

Aus Sicht des Trägers und somit auch des Bezirksamtes gibt es deshalb derzeit in Bezug auf das Anliegen der Drucksache keinen weiteren Handlungsbedarf.

 

 
 

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