Drucksache - DS/0358/VII
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bildung von neuen Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes aufgrund des letzten Wahlergebnisses sowie des Bedarfs an Einbeziehung von Verwaltung erfordert eine Neukonstituierung der bezirklichen Spielplatzkommission.
Gemäß Kinderspielplatzgesetz beruft der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung eine bezirkliche Spielplatzkommission, die als Beratungsgremium bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen mitwirkt und das Bezirksamt bei der Erstellung und Fortschreibung des bezirklichen Landschaftsrahmenplanes Teil Spielplätze berät.
Die Spielplatzkommission arbeitet auf der Grundlage der vom Bezirksamt beschlossenen Geschäftsordnung (Anlage), in der die Zusammensetzung geregelt ist. |
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