Drucksache - DS/0356/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise) einschließlich einer zukünftigen Straße von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 12. Juni 2007 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Anlass für die Einleitung des vorhabenbezogenen B-Planverfahrens war die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den o.g. Grundstücken ein Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum zu errichten. Dieser Vorhabenträger hat von seinen Planungen Abstand genommen. Die Bemühungen eines neuen Vorhabenträgers scheiterten daran, dass insbesondere die Größe des Vorhabens und die Sortimentsstruktur im Widerspruch zum inzwischen überarbeiteten Stadtentwicklungsplan Zentren stehen. Außerdem wird der Standort entsprechend dem Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks nicht mehr als Nahversorgungszentrum ausgewiesen. Der Antrag auf Weiterführung des vorhabenbezogenen B-Planverfahrens 11-33 VE wurde entsprechend dem BA-Beschluss 7/035/2012 vom 24.04.2012 deshalb negativ beschieden. Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.
Anlage Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise) einschließlich einer zukünftigen Straße von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Maßstab 1:5.000
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum und Sicherung der Erschließung |
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