Drucksache - DS/0356/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-33 VE
Arbeitstitel: Forum Kalinka
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
02.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise) einschließlich einer zukünftigen Straße von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 12. Juni 2007 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzuheben.

 

              Anlage:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des vorhabenbezogenen B-Planverfahrens war die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den o.g. Grundstücken ein Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum zu errichten. Dieser Vorhabenträger hat von seinen Planungen Abstand genommen. Die Bemühungen eines neuen Vorhabenträgers scheiterten daran, dass insbesondere die Größe des Vorhabens und die Sortimentsstruktur im Widerspruch zum inzwischen überarbeiteten Stadtentwicklungsplan Zentren stehen. Außerdem wird der Standort entsprechend dem Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks nicht mehr als Nahversorgungszentrum ausgewiesen. Der Antrag auf Weiterführung des vorhabenbezogenen B-Planverfahrens 11-33 VE wurde entsprechend dem BA-Beschluss 7/035/2012 vom 24.04.2012 deshalb negativ beschieden.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 


              Anlage

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE

für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und

Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise)

einschließlich einer zukünftigen Straße

von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße

südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

              Maßstab 1:5.000

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung

Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum und Sicherung der Erschließung

 
 

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