Drucksache - DS/0313/VII  

 
 
Betreff: Barrierefreie Homepage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Austauschexemplar Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der „Barriere freie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ erfolgt und die Homepage der Stadt Berlin www.berlin.de Barriere frei gestaltet wird.

 

Begründung:

Seit dem 22. September 2011 ist die Barriere freie-Informationstechnik-Verord­nung in Kraft getreten. Sie trägt Sorge für den ungehinderten Zugang aller zu Informationen aller öffentlichen Internetangebote der Einrichtungen der Bundesverwaltungen.

In Berlin leben schätzungsweise 6.000 Menschen mit starken Beeinträchtigungen des Gehörs. Um diesen Menschen niedrigschwellige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist die Gebärdensprache geeignet.“

Alleinige Informierung durch Texte ist nicht ausreichend. Zu beachten ist zum Einen die Spracherwerbssituation und zum Anderen die schulische Bildung behinderter Kinder, die mitunter Gründe für die Schriftsprachprobleme darstellen und nicht mit Kenntnissen nicht-behinderter Kinder gleichzusetzen sind.

Das politische Netzwerk ist aber ebenso gezwungen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund einzugehen und Informationen gleichwertig in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt Deutschland als Vertragsstaat. Damit besteht die Verpflichtung der Gleichstellung behinderter Menschen mit nicht behinderten nachzukommen.

Der Senat und die zuständigen Stellen haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergründen vollen Zugang zu Informationen haben. Insbesondere sollte dieser Grundsatz bei dem offiziellen Auftreten der Stadt Berlin, wie es die Homepage www.berlin.de darstellt, beachtet werden. Dies sollte realisiert werden, indem Texte in leichter Sprache und Videos verfügbar sind, in denen das Geschriebene gebärdet wird. Bei Letzterem ist zu beachten, dass sogenannte „native speaker“ zum Einsatz kommen.

 

 

 
 

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