Drucksache - DS/0250/VII
Der Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache DS/0250/VII in folgender geänderter Fassung: […] § 6 (1) Die Einladungen und Tagesordnungen zur Sitzung werden den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin zugesandt und in geeigneter Form veröffentlicht. Die Tagesordnung ist in Abstimmung zwischen der/dem Vorsitzenden und der Geschäftsstelle aufzustellen. Ist ein Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist dies der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen, damit bei sich ankündigender Nichtbeschlussfähigkeit ggf. ein Alternativtermin organisiert werden kann. […] § 6 (3) Über die Sitzungen der Bürgerjury ist jeweils von der Geschäftsstelle ein Beschlussprotokoll zu fertigen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Es sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen zu den vorgelegten Projekten nachvollziehbar zu erfassen. Dazu gehört neben der Erläuterung und Dokumentation der genehmigten Projekte auch die dokumentierende Sicherung der abgelehnten oder zurückgestellten Projekte oder Projektideen. […] § 7 Öffentlichkeit (1) Die Bürgerjury berät öffentlich und entscheidet nicht öffentlich. […]
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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