Drucksache - DS/0250/VII  

 
 
Betreff: Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury ab dem Jahr 2012 ff.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
09.05.2012 
7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche VzB BA PDF-Dokument
Anlage Dringliche VzB BA PDF-Dokument
BE RBBV PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

 

Der Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache DS/0250/VII in folgender geänderter Fassung:

[…]

§ 6 (1) Die Einladungen und Tagesordnungen zur Sitzung werden den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin zugesandt und in geeigneter Form veröffentlicht. Die Tagesordnung ist in Abstimmung zwischen der/dem Vorsitzenden und der Geschäftsstelle aufzustellen.

Ist ein Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist dies der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen, damit bei sich ankündigender Nichtbeschlussfähigkeit ggf. ein Alternativtermin organisiert werden kann.

[…]

§ 6 (3) Über die Sitzungen der Bürgerjury ist jeweils von der Geschäftsstelle ein Beschlussprotokoll zu fertigen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Es sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen zu den vorgelegten Projekten nachvollziehbar zu erfassen. Dazu gehört neben der Erläuterung und Dokumentation der genehmigten Projekte auch die dokumentierende Sicherung der abgelehnten oder zurückgestellten Projekte oder Projektideen.

[…]

§ 7 Öffentlichkeit

(1) Die Bürgerjury berät öffentlich und entscheidet nicht öffentlich.

[…]

 

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0

 

 
 

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