Drucksache - DS/0217/VII  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg an der Rheinsteinstraße/Ecke Honnefer Straße in Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
22.05.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Öffentliche Ordnung und Verkehr PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes orlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Rheinsteinstraße und die Honnefer Straße – beide zum Nebenstraßennetz gehörend - befinden sich in einem „Zone-30-Gebiet“. Zone-30-Gebiete sollen so wenig wie möglich mit Verkehrszeichen beschildert sein.

Die Vorfahrt soll in der Regel hier rechts vor links gelten, dies auch mit dem Hintergrund, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.

Gleichzeitig sind für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gewisse Voraussetzungen zu erfüllen (Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen-R-FGÜ 2001). Beispielsweise werden stündlich mindestens 100 querende Fußgänger und mindestens 200 - 300 Fahrzeuge gefordert. Diese „Fallzahlen“ werden an dieser Örtlichkeit gegenwärtig nicht erreicht. Die Fahrzeuglücken in der Rheinsteinstraße sind so groß, so dass Fußgänger hier gefahrlos die Fahrbahn queren können. Auch das Vorhandensein einer Kindertagesstätte ist nicht zwingend als Grund für die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen (hier der angedachte Fußgängerüberweg) anzusehen. Vielmehr werden in einer Kita betreute Kinder auch tagsüber in Begleitung von Erwachsenen sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.

Ferner sind FGÜs innerhalb von Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich.

Um dem begehrten Verkehrssicherheitsschutz – insbesondere für Kinder – dennoch Rechnung zu tragen, hat der Straßenbaulastträger die bauliche Anlage einer Querungshilfe der Fahrbahn Rheinsteinstraße in Form einer beiderseitigen Gehwegvorstreckung positiv geprüft und dessen Realisierung noch für 2012 zugesagt.

Gehwegvorstreckungen haben sich wegen der erweiterten Sichtachsen für Fußgänger und der erforderlichen Geschwindigkeitsminimierung von Kfz bereits in umgebauten Straßenabschnitten, besonders in den erwähnten „Zone-30-Gebieten“, mehrfach bewährt.

 

 
 

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