Drucksache - DS/0031/VII  

 
 
Betreff: Einrichtung von Zebrastreifen (Pfarrstraße/Schulze-Boysen-Straße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
24.01.2012 
2. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Öffentliche Ordnung und Verkehr PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, wie die Kreuzungssituation Pfarrstraße--Schulze-Boysen-Straße—Buchbergerstraße—Wiesenweg so gestaltet werden kann, dass die Fußgänger, und hier insbesondere die Schulkinder auf dem Schulweg, gefahrlos den Bereich überqueren können. Hierbei soll auch geprüft werden, ob ggf. eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit ein Beitrag zu diesem, Ziel sein kann.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Die Schulze-Boysen-Straße ist zwischen Hauffstraße und Buchberger Straße als Verbindungsstraße der Liste für das übergeordnete Straßennetz von Berlin (StEP-Netz) zugeordnet. Die Tempo-30-Zone bis zur Frankfurter Allee befindet sich im Nebennetz.

Einen Antrag auf einen Fußgängerüberweg in diesem Bereich musste die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ablehnen, da die Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zwischen zwei abgeknickten Vorfahrtstraßen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht zulassen.

Darauf hat die Verkehrslenkung Berlin zum Schutz der querenden Fußgänger, insbesondere der Schüler, im Bereich zwischen Hauffstraße/ Pfarrstraße und Schulze-Boysen-Straße/ Buchberger Straße das Zeichen „Vorsicht Kinder“ in Verbindung mit der Höchstgeschwindigkeit „30“ mit dem Zeitzusatz Mo - Fr 7-18h  angeordnet. Diese Maßnahme wurde bereits vom Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt am 28.2.2012 durchgeführt.

 

 
 

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