Drucksache - DS/0030/VII  

 
 
Betreff: Überprüfung der Lichtenberger Bezirksverordneten auf eine frühere Stasi-Mitarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenÄltestenrat
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringl. BE Ältestenrat PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für alle Bezirksverordneten der BVV Berlin-Lichtenberg, sofern sie vor dem 15. Januar 1972 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit.

 

Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

 

Die BVV-Verordneten, die vor dem 15. Januar 1972 geboren wurden, reichen das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens bis zum 01.03.2012 ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren an das BVV-Büro.

 

Der Vorsteher der BVV beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der Mitglieder der BVV auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

 

Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese unter Moderation des BVV-Vorstehers durch die von den Fraktionen bestimmen Vertreter (Vertrauensgremium) geöffnet und gesichtet. Die Ergebnisse werden protokolliert.

 

Von den Ergebnissen erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch den BVV-Vorsteher zuerst Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.

 

Nach Ablauf der Frist wird durch das o.g. Gremium unter Moderation des BVV-Vorstehers in nichtöffentlicher Sitzung ein Votum zur Kenntnisnahme der BVV formuliert. Das Votum soll die Namen von eventuell belasteten Bezirksverordneten enthalten. Das Votum soll zudem die Namen der Bezirksverordneten nennen, welche sich gegebenenfalls der Überprüfung entzogen haben.

 

Begründung:

Es ist bekannt, dass in der Zeit der DDR viele Menschen offiziell oder inoffiziell mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet haben und so das System der DDR stützten. Ebenso ist bekannt, dass eine große Zahl dieser ehemaligen MitarbeiterInnen die Aufarbeitung dieses Teils ihrer Geschichte eher suboptimal angehen. Die BVV-Verordneten versehen für die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs ein öffentliches Amt. Die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs haben die berechtigte Erwartung, dass die gewählten BVV-Verordneten integer sind. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte.

Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BVV bilden. Klarheit über die Integrität der Mitglieder der BVV zu erlangen, gelingt am besten, wenn alle Mitglieder überprüft werden.
 

 

 
 

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