Drucksache - DS/2179/VI  

 
 
Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 auf kommunaler Ebene durch die Bezirksverwaltung Lichtenberg für die Jahre 2011 bis 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 1 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 2 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 3 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 4 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 5 PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

in Anknüpfung an bisherige Aktivitäten, einen bezirklichen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufzustellen und aufzuzeigen, wie eine schrittweise Umsetzung erfolgen kann.

 

Dabei sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie die betreffenden Verbände und Vereine zu beteiligen. Die kommunalen Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Konvention sind zusammen mit den Betroffenen festzulegen.

 

Der Aktionsplan soll die Ziele, Maßnahmen, klare Aufgabenbeschreibungen, Fristen und Verantwortlichkeiten enthalten und ist der BVV bis zum 30. Juni 2011 vorzulegen. Zwischenzeitlich ist der BVV über den Fortgang zu berichten.

 

Die BVV wird gebeten, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Um unserer Verantwortung im Bezirk auf Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, hat das Bezirksamt r die Jahre 2011 - 2015 einen Aktionsplan mit Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung im Bezirk beschlossen.

r ein gemeinsames selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung galt es, weiter Barrieren in der Behindertenarbeit abzubauen.

 

In der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem darin formulierten Ziel der gleichberechtigten Teilhabe galt es, in der Lichtenberger Kommunalverwaltung Barrieren zu erkennen, die diese Teilhabe verhindern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, zielt auf die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft.

Die Inklusion, Partizipation und Selbstbestimmung als Leitbilder der UN-Behindertenrechtskonvention bildeten in der behindertenpolitischen Arbeit des Bezirksamts die Arbeitsschwerpunkte, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erleichtern und zu fördern.

 

Seit Beschluss des bezirklichen Aktionsplanes wurde jährlich im Rahmen der Jahresberichte detailliert über den Umsetzungsstand berichtet. Dieser Abschlussbericht soll den Aktionsplan nun auch formal abschließen und seine Umsetzung zusammenfassen.

 

Barrierefreies Bauen bzw. die Herstellung von Barrierefreiheit in Dienstgebäuden durch Anpassung der Baulichkeiten gehörte zum Standard im Hochbau. Es wurden Treppenstufen markiert, Rampen verbaut oder eine mobile Rampe beschafft.

 

Barrierefreies Bauen ist bei der Schulsanierung stärker in den Focus gerückt worden. Im bezirklichen ndnis für Wohnen wurden Initiativen der Vermieter angeregt und über solche berichtet.

Die Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Straßenraum, die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den verschiedenen Behinderungsarten und das bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit spielten eine wichtige Rolle.

 

Gehörlose Bürgerinnen und Bürger haben weiter die Möglichkeit, jeden 2. Dienstag im Monat in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Normannenstraße 1-2 die Leistungen des Bürgeramtes mit Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mobilen Bürgeramtes können bei begründeten Bedarf auch zu Hausbesuchen gerufen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Umgang mit Menschen der verschiedenen Behinderungsarten sensibilisiert.

 

Das Freihalten von abgesenkten Bordsteinen bleibt Schwerpunkt bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt. Für mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, werden kostenfreie Behindertenparkplätze angeordnet und eingerichtet.

 

Inklusion mit Leben erfüllen und alle Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zur „inklusiven Kommune“ mitzunehmen, war das Ziel der „1. Inklusionswoche Vielfalt inklusive“ 2014. Aufgrund der guten Resonanz und Nachfrage findet fortan alle 2 Jahre die Inklusionswoche im Bezirk statt.

 

Mit Akteuren aus der Behindertenhilfe wurde Ende des Berichtszeitraumes mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung für die „2. Inklusionswoche Inklusion gemeinsam (er) leben“ begonnen, die 2016 stattgefunden hat.

 

r die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veranstaltete das Bezirksamt Aktionstage wie:

 

-          den „Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai“  2014 und 2015 auf der Gnfläche am Rathaus und

-          den Girls Day mit Mädchen aus Behindertenwerkstätten und Betreutem Wohnen 2014 im Rathaus.

 

Verbunden damit wurden „Inklusive Ausstellungen“ im Rathaus (Ratssaal) gezeigt.

 

Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Publikumsverkehr im Umgang mit den verschiedenen Behinderungsarben zu sensibilisieren wurden Inhouseschulungen über die Beauftragter Menschen mit Behinderung initiiert, wie zum Beispiel:

 

-          ein Kommunikationsworkshop im Umgang mit schwerhörigen und tauben Menschen

-          die Sensibilisierung im Umgang mit blinden- und sehbehinderten Menschen

-          eine 2 Tagesschulung „Barrierefreies Planen und Bauen“ und die

-          Anwendung der „Leichten Sprache“

 

Mit dem Projekt „Kiezatlas Lieblings-Orte in Hohenschönhausen“ in (fast) Leichter Sprache wurde ein Stück UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben erfüllt.

 

In der Begleitung und Betreuung des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung wurden kommunalpolitische Themen behandelt, wie:

 

-          Planung Schulneubau „Nils-Holgersson-Schule“

-          Erstellung der Prioritätenliste Bordsteinabsenkungen im Bezirksamt Lichtenberg

-          Suche bei der Bereitstellung von barrierefreien Wahllokalen

-          Sportentwicklungsplanung 2014-2015

-          Klimaschutz- und Mobilitätskonzept des Bezirkes

-          Mitarbeit in ausgewählten Ausschüssen mit Rederecht

-          Mitarbeit im Begleitgremium Bürgerhaushalt, in der FAN-Förderkulisse Stadtumbau Ost und Baubeirat Roederplatz.

 

Von der Beauftragtenr Menschen mit Behinderung wurden vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirksamtes und Architektenbüros Stellungnahmen zum barrierefreien Bauen und den damit im Zusammenhang stehenden Anträgen auf Abweichung von der Pflicht des barrierefreien Bauens gemäß der Berliner Bauordnung (§51) abverlangt.

 

Am Ende des Berichtszeitraumes am 3. Dezember anlässlich des „Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung“ wurde der „1. Lichtenberger Inklusionspreis 2015“ unter dem Motto „Stärkung der sozialräumlichen Infrastruktur“ an zwei engagierte Bürgerinnen im Bezirk verliehen.  

 

Die Gehwegsanierungen in Lichtenberg finden nach den aktuell gültigen Standards statt und ist damit ein wichtiger Beitrag für die Herstellung eines mindestens Barriere armen öffentlichen Straßenraumes. Weiterhin ist die Thematik „Barrierefreiheit“ regelmäßig eines der wichtigsten Themen bei den anlassbezogenen Abstimmungen mit S-Bahn, BVG, Senat und weiteren Akteuren in der ÖPNV-Runde. Dabei werden u.a. Themen wie Barrierefreiheit während der Bauphasen im ÖPNV oder Umsteigemöglichkeiten an konkreten Haltestellen besprochen.

 

r die behindertengerechten Gestaltung des Straßenlandes standen im Berichtszeitraum jährlich 50.000 Euro für geplante Maßnahmen gemäß Prioritätenliste des Bezirksamtes zur Verfügung. Tatsächlich konnten jedoch jährlich durch Mittelaufstockung weitere Bordabsenkungen an Kreuzungen und Einmündungen realisiert werden.

 

Das Lichtenberger Jugendamt hat in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe die spezifischen Leistungsangeboten für besonders beeinträchtigte Kinder mit seelischer Behinderung weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit der Schule wurde ein Schulwohnprojekt eröffnet.             

 

Im Fallmanagement des Jugendamtes arbeiten nach wie vor 4 Kolleginnen. Es ist in der Zeit seit 2010 eine deutliche Fallzahlentwicklung erkennbar. Diese resultiert zum einen aus der gewachsenen Präsenz und guten Zusammenarbeit des Fallmanagements mit den unterschiedlichsten Institutionen, wie Schulen, Kitas, Sozial-Pädiatrische-Zentren, u. a., aber auch aus der Lichtenberger Entscheidung, Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen, die stationär in einer SGB VIII-Einrichtung untergebracht sind, wenn möglich durch das Fallmanagement zu betreuen.

 

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung und gleichzeitig seelischen Beeinträchtigungen bis hin zu Verhaltensstörungen stellen eine besondere Herausforderung für das Fallmanagement dar. Für diese Kinder und Jugendlichen ist es schwer, passgenaue ambulante Hilfen und noch viel schwieriger stationäre Einrichtungen insbesondere in Berlin zu finden. Aber auch im Umland lässt sich eine Unterbringung nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln realisieren.

 

Dementsprechend besteht eine große Problematik bei einer Krisenunterbringung dieser Kindern und Jugendlichen, z. B. wenn diese aus gesundheitlichen Gründen eines Elternteils oder aus Kinderschutzgründen sofort untergebracht werden müssen. Für diese Kinder ist es schwierig, bedarfsgerechte Einrichtungen zu finden.

 

Das Interdisziplinäre Fachgremium der Bereiche Jugendhilfe, Schule und Kinder- und Jugendpsychiatrie hat kontinuierlich seine Arbeit fortgesetzt. Neben der Zusammenarbeit zur Unterstützung von einzelnen seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen dient das Fachgremium auch dem fortwährenden Fachaustausch zwischen den Bereichen.             

 

Für das Thema Begleitete Elternschaft wurde ein Leitfaden verabschiedet und gegenwärtig umgesetzt. Die Zusammenarbeit des Sozialamtes und des Jugendamtes bei der gemeinsamen Hilfegewährung hat sich weiter qualifiziert. Ein weiterer Ausbau auch im stationären Bereich ist erfolgt.             

 

Die Band in der JFE „Die Arche“, in der geistig behinderte Jugendliche gemeinsam musizieren, hat sich 2014 leider aufgelöst. Gleichwohl bestehen in der JFE auch weiterhin Angebote für diese Zielgruppe, die gegenwärtig von ca. 10 Stammbesucher*innen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen genutzt werden.

 

Die Kooperation zwischen der JFE „NTC“ und der Paul- und Charlotte-Kniese Schule besteht demgegenüber nach wie vor und wird intensiv gelebt. Eine Weiterführung für das Schuljahr 2016/17 ist bereits verabredet.

 

Die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen in die JFE „Leos Hütte“ erfolgte über Familienhelfer, die die Kinder und Jugendlichen begleiteten. Diese Kinder und Jugendlichen sind aber nur sehr selten unbegleitet als Stammbesucher*innen in der JFE verblieben. Ein geistig beeinträchtigter Stammbesucher nutzt die Angebote der JFE seit vielen Jahren regelmäßig.

 

Der Freizeitclub des Ausblick e.V. wird nach wie vor durch das Jugendamt finanziert. Der zugehörige Leistungsvertrag für die Integration geistig behinderter Kinder für den Freizeitclub wurde für 2016/2017 fortgeschrieben. Der Freizeitclub wird durch den Träger mietentgeltfrei betrieben. An den Aktivitäten nehmen vorrangig Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen teil, eine inklusive Arbeit ist nur in wenigen akzentuierten Arbeitsphasen möglich (Straßenfeste, gemeinsame sportliche Veranstaltungen).

 

Die JFE Betonoase wird voraussichtlich ab 2018 behindertengerecht in einem neuen Haus seine Angebote vorhalten. Der Bau ist bereits eingeleitet.

 

Auf Grund der großen Resonanzen der Kinder Kiez Karten, konnte 2012 die 3. Karte vom Ostseeviertel und dem Mühlengrund erarbeitet werden. 2013 wurde die 4. Karte für Alt-Hohenschönhausen mit Unterstützung von Rollstuhlfahrerinnen (Spastikerhilfe Berlin e.G.) erarbeitet.

 

Bzgl. der im Aktionsplan getroffenen Festlegung, §6 des KitaFÖG umzusetzen kann festgestellt werden, dass die absolute Zahl der Kinder, die einen Integrationsstatus in der Kita erhalten, in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine zahlenmäßige Zunahme der Kinder mit erhöhtem sowie wesentlich erhöhtem Förderbedarf zu verzeichnen.

 

In 104 von den aktuell 133 Kitas werden derzeitig behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gefördert und betreut. Der Anteil der Kitas mit Integrationsarbeit beträgt damit derzeit 78,2 % aller bestehenden Kitas in Lichtenberg. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen prozentualen Anstieg von sechs Prozent.

 

belegte Plätze in Lichten-berger Kitas

 

Anzahl der Verträge mit Integrationsstatus  (gesamt - A und B Status)

Anteil der Verträge mit I-Status gemes-sen an der Gesamtbelegung

12/2009

8.956

 

411

4,6 %

12/2010

9.276

 

489

5,3 %

12/2011

9.602

 

517

5,4 %

12/2012

10.277

 

516

5,0%

12/2013

10.878

 

605

5,6 %

12/2014

11.506

 

652

5,7 %

12/2015

12.373

 

687

5,6 %

06/2016

13053

 

764

5,85 %

 

Abschließend kann zu der Thematik inklusive Kita festgestellt werden, dass sich die Träger von Kindertagesstätten in der fachlichen Diskussion immer mehr mit den Themen Integration und Inklusion beschäftigen. Die Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind noch nicht in jeder Einrichtung optimal. Jede Kindertagesstätte muss sich daher der Diskussion zum Thema Inklusion stellen und regelmäßig die Bedingungen immer wieder hinterfragen und verbessern, um die Kinder umfassend fördern zu können.

 

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion innerhalb Berlins hat die fachliche Diskussion voran gebracht. Eine überarbeitete Handlungsempfehlung, einheitliche Antragsformulare und ein Frage- Antwort- Katalog waren Ergebnisse aus dieser berlinweiten Arbeitsgruppe.

 

Der Schwerpunkt der bezirklichen Psychiatrie- und Suchthilfeplanung lag im Berichtszeitraum auf der Ausdifferenzierung und qualitativen Weiterentwicklung des psychiatrischen Hilfesystems auf der Grundlage des Lichtenberger Psychiatrieplanes 2013 – 2016. Als generelles Ziel stand die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen in deren unmittelbarem Wohnumfeld. Diese umfasste die Sicherstellung von bedarfsgerechten, dem fachlichen Standard entsprechenden Behandlungs- und Versorgungsbedingungen für psychisch kranke und abhängigkeitskranke Menschen. Konzeptionell bedeutete dies die Einheit von Prävention, Behandlung, Sozialtherapie, Rehabilitation, Pflege und Integration in Arbeit.

 

Die Platzkapazitäten im Bereich Betreutes Wohnen (Therapeutische Wohngemeinschaften, Betreutes Einzelwohnen) erhöhten sich im Zeitraum 2011 bis 2015 um insgesamt 110 Plätze. Unter anderem wurden vom Träger „Pinel gGmbH“  in Kooperation mit der Fachambulanz des Krankenhauses KEH 10 Plätze Betreutes Einzelwohnen für psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger mit vietnamesischen Migrationshintergrund eingerichtet. Die Bezugsbetreuung im Projekt erfolgt mit Hilfe von muttersprachlichem Personal. Aufgrund der immer komplizierter gewordenen Wohnraumsituation erfolgte im Auftrag der QPK durch den Träger „Internationaler Bund“ die Anmietung einer großen Anzahl von Trägerwohnungen im Rahmen des Projektes „Betreute Einzelwohnen für psychisch erkrankte Bürgerinnen und Bürger.

 

Im Bereich Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung bildete einen Schwerpunkt bei der Fortschreibung der Lichtenberger Psychiatrieplanung, denn – wie bekannt- bestehen zwischen Arbeit, Beschäftigung und psychischer Gesundheit komplexe und wechselseitige Zusammenhänge. Insgesamt konnten die Zu Verdienstmöglichkeiten durch Ansiedelung kleinerer Projekte bei verschiedenen Trägern erweitert werden.

 

Im Berichtszeitraum ist es außerdem gelungen, die Arbeit des von 2010 bis 2013 über ESF-Mittel geförderten Netzwerks „Arbeit und seelische Gesundheit“ mit anderer Finanzierungsquellen (Jobcenter, DPW) weiterzuführen.

 

Die Filmreihe zur seelischen Gesundheit „Irrsinnig Menschlich“ wurde in Kooperation der QPK Gesundheit mit dem GPV Lichtenberg und dem Kino CineMotion unter großer Publikumsresonanz sehr erfolgreich fortgeführt.

 

Vom GPV initiiert, startete in 2013 die reihe „Lichtenberger Triologe – Der Austausch zum Umgang mit psychischen Erkrankungen. Hier treffen Expertinnen und Experten durch eigene Erfahrung auf Expertinnen und Experten durch Ausbildung und Beruf, mit dem Ziel Berührungsängste abzubauen, voneinander zu lernen, unterschiedliche Sichtweisen kennen zu lernen und besser zu verstehen.

 

Unter dem Dach des 2005 gegründeten Gemeindepsychiatrischen Verbund Lichtenberg GPV) wurden im Berichtszeitraum die bestehenden Netzwerkstrukturen kontinuierlich qualitativ weiterentwickelt und quantitativ ausgeweitet. Die Anzahl der im Verbund kooperierenden Akteure wuchs bis 2015 auf 26 Mitglieder. Damit verfügt Lichtenberg als einer der wenigen Bezirke der Stadt über ein effektives, verbindliches und klar strukturiertes Verbundsystem im Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe unter Einbeziehung der Erfahrung von Betroffenen und Angehörigen.

 

Im Rahmen des Case Managements wurden/ werden über die Bezirklichen Steuerungsgremien Psychiatrie und Sucht alle individuellen Hilfen nach SGB XII, §§ 53/54 (Eingliederungshilfe) gesteuert. Im Berichtszeitraum erhöhte sich die Anzahl der besprochenen/ gesteuerten KlientInnen signifikant. Im Zuge dieser Entwicklung wurden deshalb die internen Kommunikationsabläufe innerhalb der Steuerungsgremien weiter optimiert.

 

In der Beratungsstelle für behinderte, chronisch kranke, krebs- und aidskranke Menschen lagen die Schwerpunkte im Berichtszeitraum:

 

-          In der erfolgten Unterstützung der Treffen der Gehörlosen- Selbsthilfegruppe durch organisatorische Hilfen.

-          Der Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers für 4 thematische Veranstaltungen.

-          Dem Erhalt der dezentralen, wohnortnahen Sprechstundenangebote durch die Sozialarbeiterinnen der Beratungsstelle.

-          Sicherstellung der Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung in der Begegnungsstätte „Insel“ in Neuhohenschönhausen.

 

Im Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen:

 

-          In der Nutzung der behindertengerechten Beratungsräume in der Parkaue 3.

-          Bei Bedarf bestand die Möglichkeit einer Sozialberatung durch den zuständigen Sozialarbeiter bzw. Sozialbearbeiterin zu Hause oder an anderen Orten (Klinik, Heim usw.).

-          Der Organisation der Untersuchungen von Kontaktpersonen eines Tuberkuloseerkrankten oder zur Diagnostik zum Ausschluss einer Tuberkulose in einer Praxis bzw. Radiologie mit Übernahme der  Kosten gemäß der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IFSG).

-          In der Koordinierung von Gruppenuntersuchungen (z.B. Bewohner aus Pflegeheimen) in den Hotspots der Vivantes Kliniken gemäß Kooperationsvertrag. 

 

Im Bereich des Schulamts wurde Anfang 2011 durch den Senat und das Abgeordnetenhaus das Berliner Gesamtkonzept „Inklusive Schule“ vorgestellt. Die Inklusion sollte sich dabei entsprechend der Konzeption der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache beziehen.

 

Zur Vorbereitung der Umsetzung der Inklusion im Bezirk Lichtenberg  hat das Bezirksamt Beteiligte und Betroffene zu einer bezirklichen Arbeitsgruppe „Inklusion“ eingeladen, die erstmals am 12.04.2011 tagte. In den Sitzungen wurde der Stand des Inklusionskonzeptes der Senatsverwaltung diskutiert und Unter-Arbeitsgruppen (Strandortplanung/ Personalausstattung, Fortbildung, pädagogische Konzeption inklusive Schule und Kooperation, Konzept für Beratungs- und Unterstützungszentren) gebildet.

 

Im Berichtszeitraum wurde der Weg freigemacht für eine Entwicklung der Lichtenberger Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule. Sie würde das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf von der Schulanfangsphase bis zur Klassenstufe 10 ermöglichen. Dazu wurde am 22. April 2013 ein entsprechender Beschluss auf der Schulkonferenz gefasst, den förmlichen Antrag „Inklusive Gemeinschaftsschule mit dem Schwerpunkt Sehen“ zum Schuljahr 2014/15 zu werden und ein entsprechender Antrag bei der Senatsverwaltung gestellt. Das Bezirksamt hat am 26. November 2013 die Umwandlung der PCK in eine inklusive Gemeinschaftsschule mit dem Schwerpunkt „Sehen“ zum Schuljahr 2015/16 beschlossen.

 

2012 erfolgte die Grundsteinlegung der „Nils-Holgersson-Schule“ mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dabei wurden optimale Förderbedingungen geschaffen: neben Unterrichtsräumen entstanden Therapieräume, eine Sporthalle, ein Therapiebecken und eine großzügige Sport- und Parkanlage. Zum neuen Schuljahr 2014/15 konnte der Neubau in Besitz genommen werden. Die offizielle Einweihung erfolgte im feierlichen Rahmen am 03. Dezember anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung.

 

Etwa 23 Millionen Euro wurden über einen Zeitraum von mehr 12 Jahren hinweg in die Sanierung der Schulgebäude, der Therapieräume, der Schwimmhalle und des Schulhofs der „Carl-von-Linne‘-Schule“ als Sonderpädagogisches Förderzentrum für Körperbehinderte investiert. Am 29. August 2013 wurde in einem feierlichen Rahmen der Abschluss der währenden Sanierungsarbeiten begangen.

 

Im November 2013 eröffnete das Bezirksamt den 6. Carl-von-Linne-Cup im Schwimmen, einen länderübergreifenden Schwimmwettkampf für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Der Cup wird seit 2008 gemeinsam mit dem Behinderten-Sportverband Berlin e.V. ausgerichtet und findet jährlich im November statt.

 

Folgende Schulbaumaßnahmen konnten erfolgreich abgeschlossen werden:

 

Schule

 

Zeitraum

Realisierte Maßnahme

Robinson-Schule

11G08

2011-2012

behindertengerechte WC-Anlagen Schulgebäude

Karlshorster Schule

11G13

2013-2016

barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss

 

 

2015

Errichtung eines barrierefreien Modularen Ergänzungsbaues

Richard-Wagner-Schule

11G14

2014

Errichtung eines barrierefreien Modularen Ergänzungsbaues

Brodowin-Schule

11G17

2014

Errichtung eines barrierefreien Modularen Ergänzungsbaues

Schmetterlings-Grundschule

11G31

2012-2016

behindertengerechte WC-Anlagen im Rahmen Grundinstandsetzung der Schulgebäude Dolgenseestr. 60 Haus A+B

 

 

2012-13

barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses der Sporthalle einschl. behindertengerechter WC-Anlagen im EG

Vincent-van-Gogh-Schule

11K07

2011

behindertengerechte WC-Anlagen

Philipp-Reis-Schule

11K09

2011-2012

behindertengerechte WC-Anlagen und barrierefreier Zugang zum Sockelgeschoss Werneuchener Straße 14

ehem. Gebäude der Schule Am Breiten Luch, Am Breiten Luch 19              

ehem. 11S10

2013

behindertengerechte WC-Anlagen

 

 

Zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Sportanlagen für gehandikapte Sportlerinnen und Sportler haben folgende baulichen Maßnahmen geführt:

 

Sportanlage

Zeitraum

Realisierte Maßnahme

Dolgenseestraße 42

2011

Grundsanierung Sportfunktionsgebäude

Wartenberger Straße 123

2012-2014

Grundsanierung Sportfunktionsgebäude

Rhinstraße 127

2015

Neubau eines Treppeneinganges mit Rampe an der Sporthalle A

 

Sportvereine mit Sportlern mit Behinderung wurden von den Mitarbeiter*innen des Amtes antragsgemäß mit Nutzungskapazitäten in den geeigneten Sportanlagen vollständig versorgt.

 

Das Amt für Soziales förderte bis zum Jahr 2011 durch Zuwendungen 5 Stadtteilzentren in je einem Prognoseraum des Bezirkes Lichtenberg. Die Höhe der jährlichen Fördersumme betrug insgesamt 319.949,00€. Eine weitere Förderung erhielten 3 Soziale Treffpunkte mit einer jährlichen Gesamtfinanzierung in Höhe von 105.000,00€. Ab dem Jahr 2012 ging die fachliche Zuständigkeit für die 5 Stadtteilzentren und die 3 Sozialen Treffpunkte an die damalige OE SRPK des Bezirksamtes über, die den Prozess der Stadtteilarbeit und die finanzielle Förderung dieser in den Stadtteilzentren seither sicherstellt und koordiniert Mit der Neuausschreibung der Stadtteilzentren im Jahr 2014 und der damit einhergehenden Neuausrichtung auf den zu fördernden Aufgabenschwerpunkt der Stadtteilkoordination lief die direkte Förderung der Sozialen Treffpunkte zum 30.06.2014 aus und ging in die Zuwendungssumme der Stadtteilzentren mit ein. Im Rahmen der Ausschreibung für die Träger der Stadtteilzentren als Teil integrierter Stadt(teil)entwicklung  im Bezirk Lichtenberg waren Joint Ventures mit bereits im Prognoseraum existierenden Trägern von Stadtteilarbeit, insbesondere der vorhandenen Sozialen Treffpunkten, dabei ausdrücklich erwünscht.

 

Hervorzuheben ist, dass ein Träger der Sozialen Treffpunkte, der nach wie vor im Rahmen eines solchen Joint Ventures in der Stadtteilarbeit tätig ist, über besonders hohe Kompetenzen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung verfügt.

 

Die Arbeit in den 8 kommunalen Seniorenbegegnungsstätten stellte einen wichtigen Bestandteil der offenen Altenhilfe, der im §71 SGBII geregelt ist, dar. Im besonderen Maße wurden im Berichtszeitraum für die Zielgruppe der älteren Menschen mit gesundheitlichen bzw. körperlichen Einschränkungen Angebote geplant und durchgeführt. Die Angebote wurden in den Bereichen Begegnung, Bildung, Gesundheit und Sport vorgehalten. Die spezifischen inhaltlichen Angebote sind im Konzept zur sozial-pädagogischen und sozial-kulturellen Altenarbeit in den bezirklichen Seniorenbegegnungsstätten verankert. Darüber hinaus konnte sichergestellt werden, dass der Zugang zu allen kommunalen Seniorenbegegnungsstätten für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gegeben ist. Alle Begegnungsstätten verfügen über behindertengerechte Toiletten.

 

Das Amt für Soziales stellte im Berichtszeitraum alle existenzsichernden Leistungen als auch Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der Hilfe zur Pflege unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften sicher.

 

Im Zeitraum von 2009 bis 2011 wurde im Bauvorhaben Nachbarschaftshaus Ribnitzer Straße 1b durch die Förderung aus dem Programm Stadtumbau Ost die bauliche Barrierefreiheit sichergestellt, um allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichberechtigte Nutzung der Angebote im Kiez zu garantieren.

 

Im Berichtszeitraum erfolgte der Abschluss einer bezirklichen Vereinbarung „Der Leitfaden für die begleitete Elternschaft“ zwischen Sozialamt und Jugendhilfeträger, um geistig behinderten Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, und weiterhin die Zusammenarbeit bei der Überleitung seelisch behinderter junger Volljähriger aus der Jugendhilfe in Hilfen gemäß §§53 ff SGB XII für zu beschreiben. Es existiert nunmehr ein abgestimmtes Verfahren, geistig behinderter Eltern bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Kontakte zum Jugendamt wurden intensiviert, um besonders seelisch behinderten jungen Volljährigen ins Rechtsgebiet des SGB XII zu überführen. Im Fallmanagement wurde der Übergang in das Amt Soziales durch eine Hilfeplanung vorbereitet. Im Rahmen einer Hilfekonferenz, in die möglichst alle Beteiligten, auch die der beiden Ämter, einbezogen wurden, wurde der weitere Lebensweg der Betroffenen begleitet.

 

Der Fachbereich 4 des Amtes für Soziales arbeitete in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft – PSAG und den vielfältigen Arbeitsgruppen bezüglich der Hilfen an seelisch behinderten Menschen mit. 

 

Die Angebote in den 7 Kultureinrichtungen des Bezirksamtes umfassten neben Ausstellungen, zahlreiche Veranstaltungen, wie zum Beispiel begleitende Themenabende, Gespräche, Konzerte, Aufführungen der darstellenden Kunst und Filme.

 

Im März 2011 war Baubeginn vom Kulturhaus Karlshorst mit Fertigstellung Mai 2012. Im Rahmen der Veranstaltung „Wunschkonzert“ wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Baufortschritt informiert sowie nach deren Vorschlägen und Ideen gefragt. An der barrierefreien Nutzung des Kulturhauses wurde im Berichtszeitraum nachgebessert.

 

Das Kulturhaus Karlshorst hat sich seit 2014 dem Aufbau einer Kooperation mit dem Inklusionstheater des IKARUS-Stadtteilzentrums gewidmet. In diesem Rahmen fanden seitdem mehrmals im Jahr Workshops und zweimal jährlich Aufführungen des inklusiven Theaters statt. Darüber hinaus fördert das Kulturhaus insbesondere Auftritte und Kunstausstellungen von Künstlerinnen und Künstler mit körperlichen Beeinträchtigungen.

 

Bezüglich der Präsentationen von Kunstwerken und Exponaten wurde in allen kommunalen und dem Museum im Berichtszeitraum darauf geachtet, dass die Schriftgröße in Abhängigkeit der Lesedistanz und Höhe gegeben ist, Schrift ohne Serifen genutzt wird sowie geeignete Kontrast- und Farbkombinationen verwendet werden. Die Beschriftungen von Kunstwerken bzw. Piktogramme wurden nach Möglichkeit in geeigneter Höhe angebracht. Die Exponate wurden kontrastreich ausgeleuchtet. Bei Videoinstallationen waren Lautsprecher und Kopfhörer in der Lautstärke regulierbar. Audioguides standen ebenfalls zur Verfügung.

 

Die Kunst war in der Regel so installiert, dass Menschen im Rollstuhl die Möglichkeit hatten, sie zu betrachten. Das ist besonders bei Kunstinstallationen (allseitig bzw. Höhe) von Bedeutung.

 

Außerdem sind in den Galerien Sitzgelegenheiten eingerichtet, die insbesondere älteren und gehbehinderten Menschen als Hilfestellung zur Kunstbetrachtung dienen sollten. Ausgewählte Veranstaltungen wurden mit Gebärdensprachdolmetscher begleitet.

 

Spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung wie zum Beispiel Kunstführungen wurden regelmäßig angeboten und waren auch gezielt nach Voranmeldung buchbar. Entsprechende Kontakte zu Initiativen der Behindertenhilfe bestanden in den einzelnen Kultureinrichtungen und werden weiterhin dauerhaft gepflegt, z.B. Galerie 100/ Spastikerhilfe Berlin e.G.

 

Die Galerien, das Museum und das Keramikzentrum sind barrierefrei zugänglich.

 

Die Volkshochschule ist mit vielen Partnern innerhalb des Bezirkes aber auch über die Bezirksgrenzen hinaus vernetzt. Anlässlich eines Arbeitsbesuches in der Stephanus Werkstatt Weißensee wurde 2013 die Fortsetzung der langjährigen Kooperation der Margarete-Steffin-Volkshochschule durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Die VHS führte Alphabetisierungskurse für die in der Werkstatt arbeitenden Menschen mit Behinderung weiter durch und ermöglicht ihnen  somit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Die Volkshochschule beteiligte sich unter anderem am Projekt MENTO, einem kollegialen Netzwerk für Grundbildung und Alphabetisierung in der Arbeitswelt.

 

Die Volkshochschule hat es sich zum Prinzip gemacht, inklusive Angebote vorzuhalten. Menschen, die sich aus irgendeinem Grund vielleicht daran gehindert fühlten, die VHS zu besuchen, wurden unterstützt, um an den Kursen teilnehmen zu können. Das betraf besonders Angebote für Menschen mit Handicaps, Seniorinnen und Senioren, aber auch für diejenigen, die strikt auf ihre Ausgaben achten mussten. Die Entgelte der VHS sind moderat und es gibt eine ganze Reihe von Ermäßigungen, u.a. für berlin-Pass-Inhaber und Empfänger von Transferleistungen. So wurde und wird sichergestellt, gesellschaftliche Teilhabe an der bezirklichen Erwachsenenbildung möglich war und ist.

 

Das Volkshochschul-Gebäude in der Paul-Junius-Straße und am Standort Prendener Straße ist zudem barrierefrei zugänglich. (Fahrstuhl)

 

Besondere inklusive Volkshochschul-Kurse werden seit 2014 im Rahmen des berlinweiten Projektes „ER-WIN“ (Erwachsenenbildung inklusiv) durchgeführt. Ziel ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen. In Lichtenberg sind dies folgende Angebote: das Inklusive Theater YRRWARR, ein interkultureller Kochabend Lesen und Schreiben 1 und 2 / Alphabetisierung (lesen und schreiben von Anfang an), Schlag-Instrumente Orchester, Singen für jeden (ohne Vorkenntnisse) Kunst für jeden (Malen und Zeichnen, kleben, drucken, Collagen anfertigen) Workshop rund ums Baby.

 

In den Lichtenberger Bibliotheken war die Beschäftigung mit Inklusion ein Alltagsthema und fand in der fachlichen Tätigkeit durchgängig Beachtung. Dies geschah vor allem im Bereich der Leseförderung und der Vermittlung von Medienkompetenz. Es findet dort regelmäßig Bibliotheksunterricht für alle Schultypen in den Einzugsgebieten statt (insbesondere Lagelöf-Schule, Linne‘-Schule, Kneese-Schule, Holgersson-Schule).

 

Außerdem betreuten die Bibliotheken Praktika aus Schulen mit besonderem Förderbedarf. Darüber hinaus erhielten Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Bibliotheken die Möglichkeit, Ergebnisse ihrer kreativen Arbeit auszustellen und sich vor Publikum zu präsentieren. 

 

Am 26. September 2015 fand das erste integrativ-inklusive Fußballturnier auf der Sportanlage Fischerstraße 15 statt. Die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler demonstrierten, dass Sport eine großartige Möglichkeit für ganz unterschiedliche Menschen ist, um miteinander in Beziehung zu treten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmer befanden sich Sportlerinnen und Sportler mit Handicaps sowie Spielerinnen und Spieler aus zwei Lichtenberger Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

 

Die detaillierte Berichterstattung zu den kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der behindertenpolitischen Arbeit zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung im Bezirk erfolgte jährlich durch die verantwortlichen Ämter Ihres Zuständigkeitsbereiches in den Jahresberichten des Bezirksamtes.

 

 

Die Dringlichkeit begründet sich mit dem Ablauf der Wahlperiode.

 

1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen