Drucksache - DS/1514/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Die Änderung der
Flächennutzungsplanung (FNP) im Bereich südöstliche Treskowallee - von derzeit
„Grünfläche“ in „Mischgebiet“ bei der zuständigen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 9 BezVG
zu beantragen. Anlage 1: Ausschnitt FNP Begründung: Die Treskowallee ist derzeit im FNP als Nutzungszäsur
zwischen Baugebieten und Grünflächen (Wuhlheide) dargestellt. Faktisch ist
jedoch auch die Ostseite der Treskowallee durch bauliche Nutzungen geprägt,
hier befinden sich bereits zahlreiche Bauten der Trabrennbahn (u.a. die
Eingangsbereiche der Trabrennbahn im Norden und Süden, Rundstall, Tribüne)
sowie dazwischen liegende Wohnbebauung. Erst hinter diesem baulich geprägten
Bereich, in dem nach § 34 BauGB auch Neubauten zulässig sind, beginnt die
Grünfläche, die mit der Nutzung Sport (Pferdesport) belegt ist. Mit der Erweiterung der FNP-Darstellung gemischter
Bauflächen entlang der Treskowallee sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, um hier – entlang einer übergeordneten
Hauptverkehrsstraße – vielfältige Nutzungen realisieren zu können, die
die westlich benachbarte Wohn- und die östlich angrenzende Sportnutzung
ergänzen und zu einer beidseitigen Belebung dieses Abschnitts der Treskowallee
beitragen. Der im Flächennutzungsplan zusammenhängend dargestellte
Grünraum (Grünflächen, Waldflächen) der Wuhlheide wird in der Realität durch
die im Bereich der Bezirksgrenze Lichtenberg/Treptow-Köpenick verlaufende
Rohrlake in unterschiedlich geprägte Teilräume gegliedert. Während die
Treskowallee in Treptow-Köpenick beidseitig unbebaut ist, ist in Lichtenberg
die Westseite der Straße mit einer geschlossenen Blockrandbebauung besetzt und
die Ostseite durch eine städtebaulich ungeordnete Bebauung bzw. Nutzungen
(Anlagen der Trabrennbahn und einzelne Wohngebäude) geprägt. Das städtebauliche
Ziel ist hier die beidseitige bauliche Fassung der Treskowallee und die
Ausbildung einer klaren Stadtkante zum Grün. Darüber hinaus ermöglicht die
Erweiterung der gemischten Baufläche bis zur Bezirksgrenze eine klare
städtebauliche Formulierung der Ortseingangssituation Lichtenbergs. Die Grenze
zwischen Stadt- und Grünraum erhält eine klare Definition. Die Funktion des angrenzenden Grün- und Erholungsraums wird
dadurch nicht beeinträchtigt. Wesentliche Grünverbindungen – sowohl in
Richtung Ortszentrum Karlshorst als auch entlang der naturschutzfachlich
bedeutsamen Rohrlake – bleiben erhalten. Auf Höhe der Rohrlake findet die
Grünflächendarstellung des FNP zudem ihre Fortsetzung auf der Westseite der
Treskowallee (Kleingartenanlage „Stallwiese“). Eine weitere
Fortsetzung dieser Grünverbindung über den Seepark und über neue Grünflächen
südlich des Blockdammweges bis zur Spree ist in der Bereichsentwicklungsplanung
des Bezirks Lichtenberg und in den durch den Bezirk beschlossenen
„Städtebaulichen Leitlinien Karlshorst-West/Blockdammweg“
vorgesehen und auch Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
11-47 „Karlhorst-West“. Im Gegensatz dazu ist auf Höhe der
Trabrennbahn selbst eine Anbindung der Grünfläche bis unmittelbar an die
Treskowallee nicht erforderlich. Berlin, den .
November 2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung, Bauen Umwelt und Verkehr |
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